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Kommission will Bürgerbegehren gegen Gentechnik nicht anerkennen
(09.12.2010) Greenpeace und das internationale Kampagnen-Netzwerk AVAAZ haben in Brüssel mehr als eine Millionen Unterschriften gegen die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen an EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli übergeben. Die Kommission will sie jedoch nicht als offizielles Bürgerbegehren anerkennen wie es nach dem Lissabon-Vertrag in der EU grundsätzlich möglich ist.

Nach Angaben von Greenpeace und AVAAZ  haben seit März 2010 in nahezu allen EU-Ländern mehr als eine Millionen Bürger eine Petition gegen weitere Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen unterzeichnet.

EU-Verbraucherkommissar John Dalli: Die Unterschriften für ein GVO-Moratorium ist „kein gültiges“ europäisches Bürgerbegehren.
Foto: Greenpeace

Bei der Übergabe der Unterschriften an EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli beriefen sich Sprecher der beiden Organisationen auf den Lissabon-Vertrag, der seit Dezember 2009 in Kraft ist und grundsätzlich die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens (ECI, European Citizen Initiative) vorsieht.
Danach kann die EU-Kommission durch mindestens eine Millionen Unterschriften zur Vorlage bestimmter Gesetze aufgefordert werden. Allerdings sind im Lissabon-Vertrag weder die konkreten Regeln für ein Bürgerbegehen festgelegt, noch die Anzahl der Länder, aus denen die Unterzeichner des Bürgerbegehrens kommen müssen.

Derzeit arbeiten das Europäischen Parlament und die EU-Kommission an entsprechenden Rechtsvorschriften. Noch sind verschiedene Punkte strittig, etwa in wie viel Ländern eine Mindestanzahl an Unterschriften (Quorum) erforderlich sein soll. Auch bei der Frage, ob die Unterzeichner sich durch ein amtliches Personaldokument ausweisen sollen, liegen die Vorstellungen auseinander.

„Wir nehmen das Anliegen ernst, aber wir können die Unterschriften nicht als europäisches Bürgerbegehren anerkennen, da es dafür noch keine Rechtsvorschriften gibt“, sagte der Sprecher der EU-Kommission, Michael Mann, gegenüber dem EU-Observer. „Die Auffassung von Greenpeace, die Unterschriftensammlung entspreche dem Lissabon-Vertrag, hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.“

Greenpeace will mit der Initiative „die Demokratie in der EU testen“, so Jorgo Riss, Leiter des Brüsseler Büros, und „die Sorgen der Menschen gegenüber Gen-Pflanzen endlich zur Sprache bringen.“

Eine formlose Unterzeichnung der Petition war ausschließlich im Internet möglich. Was konkret gefordert wurde, blieb zumindest in der deutschen Übersetzung des Petitionstextes unklar: „Wir fordern Sie auf, ein Moratorium für die Einführung von genmanipulierten Nutzpflanzen in Europa zu erlassen, eine ethisch und wissenschaftlich unabhängige Forschungskommission ins Leben zu rufen, die die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln untersucht, sowie strenge Auflagen zu erlassen.“

In Deutschland haben 124.000 Personen diesen Text unterzeichnet.

Mehr bei TransGen:

Nationale „Selbstbestimmung“ bei gentechnisch veränderten Pflanzen: Schon gescheitert? (27.09.2010)

Mehr im Web:

AVAAZ: Petitionstext für ein GVO-Moratorium

Greenpeace: Eine Million Europäer fordern Moratorium für Gen-Pflanzen

http://www.fmm-magazin.de/europaeische-buergerinitiative-ist-einen-schritt-weiter-finanzen-mm_kat138_id4839.html

VOLKSBEGEHREN AUF EU-EBENE

Europäische Bürgerinitiative ist einen Schritt weiter

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Straßburg, 16.12.2010 12:46 Uhr (JF)

Das EU-Parla­ment hat Regeln zum Euro­päi­schen Bürger­be­gehren beschlossen.

Sollte Gentechnik in Lebensmitteln verboten oder erlaubt sein? Über diese und andere Fragen können zukünftig auch die Bürger der Europäischen Union entscheiden. Und zwar mit einer Bürgerinitiative.

Damit soll ermöglicht werden, die EU-Institutionen dazu aufzufordern, Legislativvorschläge zu bestimmten Themen zu unterbreiten. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde zum ersten Mal ein formelles Instrument für eine direkte Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union geschaffen. Im Vertrag waren noch keine konkreten Bestimmungen enthalten, weshalb die Regeln nun in einem Legislativakt von Rat und Europäischem Parlament im Detail festgelegt wurden. Bereits am Dienstag dieser Woche hatten sich die EU-Außenminister auf ihrer Ratssitzung auf die genauen Bestimmungen zum Bürgerbegehren geeinigt. Am Mittwoch hat dann das Plenum des Europäischen Parlamentes darüber abgestimmt.

Start voraussichtlich 2012

Die ersten Bürgerbegehren können voraussichtlich 2012 starten. Eine Initiative kann angemeldet werden, wenn sie von mindestens sieben Bürgern aus sieben Mitgliedstaaten ins Leben gerufen wurde. Allerdings können die Begehren nur zu Angelegenheiten eingereicht werden, für die die Europäische Kommission auch zuständig ist. Die Kommission prüft daraufhin, ob das Begehren zulässig ist. Wenn dies der Fall sein sollte, muss die Initiative Unterschriften von mindestens einer Million Bürgern aus sieben Mitgliedsländern sammeln. Dabei wird die Mindestanzahl pro Land an der Bevölkerungsgröße festgemacht. In Deutschland müssten mindestens 74000 Menschen unterschreiben.

„Eine Million Unterschriften hört sich vielleicht nach einer Menge an. Wenn man aber bedenkt, dass in der Europäischen Union an die 500 Millionen Menschen leben, erscheint die Zahl weitaus realistischer. Außerdem wurde die Hürde mit sieben Mitgliedstaaten nicht so hoch gelegt wie zuerst geplant. Das ist gut so. Schließlich sollen die Bürger ermuntert und nicht abgeschreckt werden“, erläutert der CDU-Europaabgeordnete für das Bergische Land, Herbert Reul. Wenn die Initiative erfolgreich ist, beschäftigen sich die EU-Organe mit der Angelegenheit.

Jedoch ist die Kommission nicht dazu verpflichtet, dem Begehren zu folgen. Sie muss allerdings bei Ablehnung dies öffentlich begründen. „Ich bin zuversichtlich, dass diese Möglichkeit der Mitbestimmung den Bürgern vor Ort Europa näher bringen wird. Oftmals haben die Menschen das Gefühl, Europa und ‚die da’ in Brüssel seien weit weg. Nun hat jeder Bürger die Möglichkeit, Politik aktiv mitzugestalten. Dazu möchte ich jeden herzlich einladen,“ so Reul.

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http://derstandard.at/1285199331556/Verbote-als-Grund-Weniger-Gentechnik-in-der-EU

VERBOTE ALS GRUND

Weniger Gentechnik in der EU

27. September 2010, 15:05

2007 wurde in Deutschland noch Genmais angebaut. Im Bild ein reifer Kolben des umstrittenen genmanipulierten Mais MON 810 des US-Konzerns Monsanto auf einem Feld im brandenburgischen Badingen nördlich von Berlin (Bild siehe Originalbericht – Link zum Standard, oben!).

Grund sind Verbote in Deutschland und Frankreich – Weltweit nahm der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Vorjahr aber zu

Brüssel – Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hat im Vorjahr weltweit zugenommen. Nach Angaben der Agro-Biotechnologie-Agentur ISAAA (International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications) stiegen die Anbauflächen von 2008 auf 2009 auf 134 Millionen Hektar.

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Verbote in der EU

In der EU ging dagegen der Anbau von 107.717 auf 94.750 Hektar zurück. Das ist nicht einmal ein Zehntelpromille der gesamten Gen-Anbaufläche weltweit.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren auch die Anbauverbote in Deutschland und Frankreich. In beiden Ländern gilt seit 2009 ein Bann für gentechnisch veränderten Mais (MON810). 2007 hatten französische Bauern noch 21.000 Hektar mit Gen-Mais ausgesät. Den stärksten Gen-Anbau im EU-Bereich gibt es in Spanien mit 76.057 Hektar, allerdings wurde auch hier gegenüber 2008 (79.269 Hektar) ein Rückgang verzeichnet.

Die Länder mit den größten Flächen für gentechnisch veränderte Pflanzen sind die USA (64 Mio. Hektar), Brasilien (21,4), Argentinien (21,3), Indien (8,4) und Kanada (8,2). Weltweit nutzen 14 Millionen Landwirte Gen-Pflanzen, überwiegend in Entwicklungsländern (13 Mio.). Im vergangenen Jahr sind gegenüber 2008 700.00 Landwirte neu hinzugekommen. Die kommerzielle Nutzung von Gen-Sorten konzentriert sich weiterhin auf Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps.

Agrarminister beraten

Die EU-Landwirtschaftsminister beraten am Montag u.a. über die Selbstbestimmung der Staaten beim Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel (GVO). Österreich ist durch Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich (ÖVP) vertreten. Der betonte, dass „Österreich mit seiner Initiative der Selbstbestimmung beim Gen-Anbau Europa verändert hat“. Bei der Tagung der Agrarminister habe es große Zustimmung für die Möglichkeit gegeben, dass jedes Land national selbst über den Anbau von Gen-Pflanzen entscheiden könne. Er habe jedenfalls „viel positive Resonanz“ beim Agrarministerrat von seinen Kollegen erhalten. Einige andere hätten sich lediglich skeptisch über die wirtschaftlichen Auswirkungen und WTO-Fragen geäußert. Auch bei letzterem sieht Berlakovich kein Problem. Allerdings habe die EU-Kommission zusätzlich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das im Oktober vorgestellt wird. Bei der Begründung der Ablehnung des Gen-Anbaus sollten auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte herangezogen werden, „dadurch wird es keine Schwierigkeiten bei der WTO geben“.

Dass es bei der sogenannten Koexistenz-Regelung Probleme mit anderen EU-Ländern geben könnte, glaubt der Minister nicht. „Es war mir wichtig, die Gentechnik-Freiheit Österreichs abzusichern. Und wenn ich die Grenzregionen anschaue, dass die Bauern nicht draufzahlen, wenn es eine Kontamination aus Nachbarstaaten gibt“. Hier müsste es im Fall des Falles auch bilaterale Gespräche geben.

Neue Leitlinien zur Koexistenz

Das GVO-Selbstbestimmungspaket sieht auch neue Empfehlungen der EU-Kommission mit Leitlinien zur Koexistenz – dem Nebeneinander von gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen auf den Feldern – vor. Dabei soll den EU-Staaten die Möglichkeit gegeben werden, noch strengere Maßnahmen ergreifen zu können. Das Ziel sei es, die biologische Landwirtschaft, die eine Nulltoleranz gegenüber GVOs hat, besser zu schützen.

Bei der Freisetzungsrichtlinie geht es eben um jenen von Österreich federführend initiierten Punkt, der den EU-Staaten das Recht gibt, den Anbau von GVO komplett oder für bestimmte Sorten zu untersagen. Neu ist, dass in der Argumentation künftig auch ethische und nicht nur wissenschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass eine Ablehnung der Bevölkerung zum Anbau von GVO für ein nationales Verbot reicht. Laut Diplomaten würde eine derartige Regelung auch vor dem EuGH halten, außerdem sei sie WTO-konform. Die noch kritisch eingestellten Staaten wollen sichergestellt wissen, dass es keine Handelshemmnisse gibt. Beschlüsse gibt es keine, es handelt sich um einen Gedankenaustausch der Minister. (APA)

Weitergabe eines Artikel durch einen uns namentlich bekannten Informanten in Deutschland:

Trotz massiven öffentlichen Widerstands: EU gibt grünes Licht für GVO

Von F. William Engdahl

10. August 2010

Trotz des massiven Widerstands der Öffentlichkeit und der Regierungen mehrerer Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission in Brüssel die Zulassung für sechs neue gentechnisch veränderte Maissorten erteilt. Gleichzeitig wurden neue Richtlinien vorgestellt, wonach in der EU zum ersten Mal einer weitreichenden Kontamination durch GVO-Pflanzen und entsprechende Unkrautvernichtungsmittel Tür und Tor geöffnet werden. Die jüngste Entscheidung hat möglicherweise weitreichende Folgen für Sicherheit und Gesundheit der Bürger in der EU – und nicht nur dort.

Aufgrund des Sommerlochs ist es fast unbemerkt geblieben, dass die EU-Kommission in Brüssel am 13. Juli neue Richtlinien über die Einführung von GVO-Saatgut vorgelegt hat, um „die Blockade“ des Anbaus von GVO in den Mitgliedsländern der Europäischen Union „zu lösen“. Wegen des starken Widerstands gegen den GVO-Anbau wurde bisher lediglich in zwei Fällen eine Zulassung erteilt, nämlich für Amflora, die BASF-Genkartoffel mit einer besonderen Stärkezusammensetzung, und den Genmais MON810 von Monsato. Noch im vergangenen Jahr hatte die deutsche Regierung angesichts der vehementen Proteste von Landwirtschaftsverbänden und Verbraucherorganisationen Monsantos Antrag auf Genehmigung der Aussaat von MON810-Mais in Deutschland abgelehnt. Doch jetzt können die großen Agrobusiness-Konzerne einen großen Erfolg verbuchen – erzielt durch klammheimliche und bürokratische Machenschaften, für die keine Zustimmung auch nur eines einzigen Wählers erforderlich war. „Was kümmert uns die Demokratie“ – so scheint man in Brüssel zu denken.

Die „Freiheit“ zu entscheiden

Die beiden jüngsten Entscheidungen der EU sind auch in anderer Hinsicht von Bedeutung. In insgesamt sieben EU-Mitgliedsländern sind Aussaat und Anbau von GVO-Saatgut untersagt: nämlich in Österreich, Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland und Luxemburg. Bislang reichte das Veto eines dieser Länder oder einer Gruppe dieser Länder, um die Zulassung für GVO-Saatgut zu verhindern. Gemäß der neuen EU-Bestimmung IP/10/921 steht es den EU-Mitgliedsländern frei, GVO auf ihrem Gebiet zuzulassen. Unter Einsatz von regelrecht Orwell’scher Terminologie heißt es in den EU-Richtlinien, man habe entschieden „den Mitgliedsländern die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. … Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können.“ Die EU-Kommission gibt zu, dass es im Prinzip aufgrund dieser neuen Regelung einfacher wird, eine EU-weite Zulassung für GVO-Pflanzen zu erhalten.

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, ein GVO-Befürworter, erklärte dazu: „Die Kommission hat im vergangenen März versprochen, bis Ende des Sommers einen umfassenden Vorschlag für die künftige GVO-Politik der EU vorzulegen. Jetzt lösen wir dieses Versprechen ein. Mit den heute angenommenen konkreten Maßnahmen wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, frei über den Anbau von GVO zu entscheiden. Die bisherige Erfahrung mit GVO zeigt, dass die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität benötigen, um die Koexistenz gentechnisch veränderter Organismen mit anderen Kulturarten wie Pflanzen aus konventionellem und ökologischem Anbau regeln zu können.“

Dalli weiter: „Die Gewährung der Möglichkeit, aus anderen Gründen als der wissenschaftlichen Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken über den Anbau zu entscheiden, erfordert auch eine Änderung der geltenden Vorschriften.“ Dalli, ein Politiker aus Malta, scheint aufgrund seines Hintergrunds hervorragend qualifiziert zu sein, solch weitreichende Entscheidungen, welche die Gesundheit der Bürger in der EU betreffen, zu treffen, denn bevor er nach Brüssel kam, war er als … Buchhalter tätig gewesen.

Wie ich in meinem Buch Saat der Zerstörung: Die dunkle Seite der Gen-Manipulation (((Bitte Hyperlink einfügen))) beschreibe, ist es laut einem Erlass von US-Präsident George Bush aus dem Jahr 1992 den Regierungsbehörden in den USA untersagt, unabhängige Untersuchungen über Unschädlichkeit und Sicherheit von GVO-Pflanzen durchführen zu lassen. Wenn die EU-Kommission nun liberalere Zulassungsverfahren genehmigt, macht sie die Bevölkerung der EU-Staaten damit zu menschlichen Versuchskaninchen. Dass GVO-Pflanzen überhaupt größere Erträge erbringen oder weniger chemische Unkrautvernichtungsmittel benötigen, konnte bisher noch nicht bewiesen werden. Im Gegenteil: bisher garantieren sie nur den Inhabern von GVO-Patenten satte jährliche Gewinne aus Patentgebühren von den Landwirten. GVO ist eine neue Form der Knechtschaft, als ob die alte nicht schon schlimm genug gewesen wäre.

EU-Kommission gibt grünes Licht für neues GVO-Saatgut

Die erste Auswirkung der neuen Richtlinien der EU-Kommission zeichnet sich bereits ab. Anfang August gab die Kommission grünes Licht für die Verwendung von sechs neuen Sorten Genmais als Nahrungs- und Futtergetreide in der EU. Seltsamerweise hieß es dabei, der neue Mais dürfe „nicht angebaut“ werden. Aber er darf gegessen und an die Tiere, deren Fleisch wir essen, verfüttert werden! Bei den neu zugelassenen Sorten handelt es sich um zwei von Syngenta, je eine von DuPont und Dow AgroSciences sowie zwei von Monsanto.

Die Zulassung der sechs neuen Maissorten wurde von der Kommission erteilt, nachdem in einzelnen Mitgliedsstaaten keine Mehrheitsentscheidungen dafür oder dagegen erzielt worden waren. Daraufhin war die Entscheidung der nicht gewählten EU-Kommission übertragen worden. Kommissionspräsident José Barroso – ein Mann, der sich dadurch auszeichnet, dass er als Gegenleistung für Gefälligkeiten der EU großzügige Geschenke von griechischen Reedern angenommen hat – hat sich wiederholt für den Einsatz von GVO ausgesprochen. Als portugiesischer Ministerpräsident gehörte er 2003 neben dem damaligen britischen Premierminister Tony Blair zu den wenigen EU-Politikern, die  als Mitglieder der „Koalition der Willigen“ George Bushs Irak-Invasion unterstützten. Zuverlässigen Berichten zufolge verdankt Barroso seinen Posten als Präsident der EU-Kommission Washingtons nachdrücklicher Fürsprache hinter den Kulissen.

Die GVO-Saatguthersteller werden die neuen EU-Richtlinien mit Sicherheit dazu nutzen, in der EU Druck dafür zu machen, dass die EU ihre Märkte für Importe von GVO-Pflanzen öffnet. In der EU herrscht eine Nulltoleranz-Politik gegenüber nicht zugelassenem GVO-Material bei Importen. 2009 wurde die Versorgungskette für Viehfutter in der EU unterbrochen, als GVO-kontaminierte Lieferungen von Futtergetreide aus den USA an der EU-Grenze zurückgeschickt wurden. Die Organisation American Farm Bureau Federation, ein von Monsanto und anderen amerikanischen Agrobusiness-Konzernen unterstützter Lobbyistenverband, appelliert an Obama, Sanktionen gegen die EU zu verhängen, weil sie sich angeblich nicht an einen 2006 von der Welthandelsorganisation WTO verhängten Erlass gegen ihr „de facto Moratorium“ der Zulassung neuer Sorten von GVO-Pflanzen für den Anbau halte.

Das Europäische Parlament und der Ministerrat werden im kommenden Herbst über die Umsetzung der neuen Vorschläge bezüglich der GVO beraten.

BU:

EU-Kommissionspräsident und Bush-Kumpan Barroso hat mit der neuen GVO-Richtlinie einen echten Coup gelandet

Die amerikanische GVO-Mafia benutzt die EU, um den Widerstand der Öffentlichkeit gegen GVO in Europa zu brechen