Tirol

http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/politik/gesetzbegutachtung/downloads/GentechnikVorsorgegesetzNov2012.pdf

Fassung vom 6. Feber 2012
Gesetz vom …….., mit dem das Tiroler Gentechnik-Vorsorgegesetz
geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
, LGBl.Nr. 36/2005, wird
wie folgt geändert:
1. Der Abs. 1 des § 3 hat zu lauten:
„(1) GVO dürfen auf einer Grundfläche nur dann ausgebracht
werden, wenn im Zusammenhang damit jene Vorsichtsmaßnahmen gesetzt
werden, die erforderlich sind, um eine unerwünschte Ausbreitung
a) von GVO auf Grundflächen eines Dritten, die tatsächlich
oder potenziell Träger von natürlichem oder anthropogenem
Pflanzenbewuchs sind, oder
b) eine unerwünschte Ausbreitung von Stoffen wie Pollen, die
genetisch veränderte DNA und Proteine enthalten, in die
Bienenstöcke eines Dritten
zu vermeiden. Scheint die Grundfläche nach den sich aus der
gentechnikrechtlichen Zulassung ergebenden Bedingungen und
Auflagen, insbesondere nach den Bedingungen für den Schutz besonderer
Ökosysteme, Umweltgegebenheiten oder geographischer
Gebiete im Sinn des Art. 19 Abs. 3 lit. c der Richtlinie
2001/18/EG, für die beabsichtigte Nutzung nach Größe, Lage
oder Beschaffenheit nicht geeignet, so ist das Ausbringen
nicht zulässig.“
– 2 –
2. § 6 hat zu lauten:
„§ 6
Informationspflichten
(1) Ist das Ausbringen von GVO nach § 5 Abs. 2 zulässig, so
hat der Eigentümer der zum Ausbringen von GVO zu nutzenden
Grundstücke oder der sonst Nutzungsberechtigte unverzüglich
die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, ausgenommen Verkehrsflächen,
und die Eigentümer jener Grundstücke, die von
den zu nutzenden Grundstücken nur durch eine Verkehrsfläche
getrennt sind, über die beabsichtigte Nutzung unter Angabe der
Art der auszubringenden GVO nachweislich zu verständigen.
(2) Zur Information
a) der Eigentümer von im Abs. 1 nicht angeführten Grundstücken,
die tatsächlich oder potenziell Träger von natürlichem
oder anthropogenem Pflanzenbewuchs sind und von einer
unerwünschten Ausbreitung von GVO betroffen sein könnten, und
b) der Eigentümer von Bienenstöcken, die von einer unerwünschten
Ausbreitung von Stoffen wie Pollen, die genetisch
veränderte DNA und Proteine enthalten, betroffen sein könnten,
hat der Eigentümer der zum Ausbringen von GVO zu nutzenden
Grundstücke oder der sonst Nutzungsberechtigte unverzüglich
die Gemeinden im Umkreis von neun Kilometern um die zum Ausbringen
von GVO zu nutzenden Grundstücke von der beabsichtigten
Nutzung unter Angabe der Art der auszubringenden GVO zu
verständigen. Der Bürgermeister hat diese Informationen unverzüglich
an der Amtstafel der Gemeinde und in sonst ortsüblicher
Weise für zumindest vier Wochen durch Anschlag bekannt
zu machen.“
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung
in Kraft.
(2) Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren nach der
Richtlinie 98/34/EG des europäischen Parlaments und des Rates
über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
– 3 –
technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste
der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt
geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. 2006
Nr. L 363, S. 81, unterzogen (Notifikationsnummer …….).

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9Cberblick/Chronik/ChronikTirol/ChronikTirolContainer/1816279-8/pers%C3%B6nliche-erfahrungen-mit-der-gentechnik.csp So, 05.12.2010 | 17:00 Uhr

Persönliche Erfahrungen mit der Gentechnik

Niederndorf, Tirol – Rund 200 Interessierte besuchten kürzlich in Niederndorf einen Vortrag zum Thema „Gentechnik am Teller“. Der Agrarjournalist Klaus Faißner informierte über die grundlegende Problematik im Zusammenhang mit der Gentechnik. „Es besteht ein grundlegender Unterschied zur Gentechnik in der Landwirtschaft und der in der Medizin“, erklärte Klaus Faißner. Die Versuche im Landbau geschehen in der Natur und dabei können Lebewesen entstehen, die es von Natur aus nicht geben würde. So besteht etwa bei Raps die Gefahr, dass sich dieser sehr schnell mit natürlichen Sorten kreuzt und es dann keine gentechnikfreien Sorten mehr geben würde. Derzeit ist der Anbau von genetisch verändertem Weizen, Reis, Flachs und Raps weltweit verboten. Während in der Schweiz sowohl ein Anbau- als auch ein Importverbot für gentechnisch veränderte Futtermittel besteht, würden in Österreich rund 600.000 Tonnen Genfutter importiert. „Was wir brauchen, ist ein Importverbot, denn 30 unabhängige Studien belegen der grünen Gentechnik bedenkliche Gesundheitsauswirkungen“, erklärte Klaus Faißner. Recht emotionell trug der deutsche Landwirt Gottfried Glöckner im Anschluss seinen persönlichen Leidensweg im Bezug auf Anwendung der Gentechnik in seinem Betrieb vor. Bereits in den Anfangsjahren hat er das Experiment gewagt, auf seinem Grund gentechnisch veränderten Mais anzubauen und an seine Kühe zu verfüttern. Rund zwei Jahre später wurden seine Kühe krank. Nach und nach starben die Tiere und die genauen Aufzeichnungen und unabhängigen Untersuchungen würden die Zusammenhänge der Fütterung und der Sterbefälle bestätigen. (be)