Ruth Tippe

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Ruth Tippe, China, Bienen- und Rinderzucht

4. Februar 2012 — g

http://www.mainpost.de/regional/kitzingen/Kein-Patent-auf-Leben-Von-Krebsmaeusen-und-Embryonen;art773,6592967

KITZINGEN
Kein Patent auf Leben: Von Krebsmäusen und Embryonen
Die Biologin Ruth Tippe kommt in die Alte Synagoge nach Kitzingen
Ruth Tippe.
Foto: Jochen Schiel
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Ruth Tippe gehört der Initiative „Kein Patent auf Leben“ an. Die Biologin kommt am Donnerstag, 2. Februar, mit dem Vortrag „Patente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen?“ in die Alte Synagoge nach Kitzingen. Beginn ist 19.30 Uhr. Veranstalter sind die Volkshochschule Kitzingen und Open House (Mainstockheim).
Frage: Was genau ist eigentlich ein Patent?
Ruth Tippe: Nach Wikipedia: Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen.
Wer kommt auf die Idee, Patente auf Pflanzen und Tiere anzumelden?
Tippe: Firmen, die gentechnisch-veränderte Pflanzen oder Tiere entwickelten und vor allem vermarkten wollten. Sie fanden, dass Patente auch für Lebewesen zugänglich sein müssen, da Gentechnik eine Technik ist, die neu und erfinderisch ist.
Patente aufs Leben – was spricht dafür?
Tippe: Firmen, die in die Pflanzenbiotechnologie viel Geld investiert haben, möchten Patente als Monopol, um Konkurrenz auszuschalten oder diese zu zwingen Lizenzgebühren zu bezahlen.
Und was dagegen?
Tippe: Pflanzen und Tiere sind keine Erfindung von Menschen! Diese bilden die Grundlage unserer Ernährung. Jeder Mensch, vom Säugling bis zum Greis, ist von Nahrung abhängig. Es gibt ein Lebensrecht auf Nahrung. Monopole auf Lebensnotwendiges, wie Luft, Wasser und Nahrung müssten verboten sein. Dies alles unabhängig vom Inhalt von Biopatenten, die häufig haarsträubend sind.
Wie stehen Sie dazu?
Tippe: Wie der Name meiner Initiative es schon sagt: Kein Patent auf Leben, Leben darf nicht patentiert sein.
Drei Beispiele für besonders unsinnige Patente aufs Leben . . .
Tippe: Beispielsweise die Krebsmaus: Das war das erste Tier, auch das erste Säugetier, das patentiert wurde. Es sollte die Krebsforschung voranbringen. Dieses Tier war keineswegs brauchbar dafür. Es wurde aber zum Türöffner für tausende weiterer Patente auf Tiere. Zweitens: Patent von Oliver Brüstle auf Zellen, die von menschlichen embryonalen Stammzellen abstammen. Brüstle, ein deutscher Professor, hat menschliche Embryonen zerstört und die Zellen, die er daraus gewonnen und weiter entwickelt hat, patentiert. Greenpeace hat dagegen eingesprochen. Das Patent kam bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort wurde es zurückgewiesen. Denn Menschen und alle Vorstufen von Menschen, wie Embryonen und embryonale Stammzellen sind nicht patentierbar und auch alle Produkte daraus.
Und drittens?
Tippe: Patent auf Tomaten, die gezüchtet wurden. Züchtungsverfahren sind nach dem Europäischen Patentübereinkommen nicht patentierbar. Dies hat die Große Beschwerdekammer, die höchste richterliche Instanz des Europäischen Patentamtes, am Beispiel Brokkoli und Tomate bestätigt. Trotzdem blieben die gezüchteten Tomaten patentiert. Nun wird dieses Patent nochmals der Großen Beschwerdekammer vorgelegt, um zu klären, ob Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet wurden, patentierbar sind.
Welche Gefahren sehen Sie für unsere Grundnahrungsmittel?
Tippe: Grundnahrungsmittel werden teurer und die Firmen können bestimmen, was auf unseren Teller kommt. Sie können festlegen, wer, welche Pflanzen, unter welchen Bedingungen anbaut, verarbeitet und vermarktet. Vielfalt geht verloren. Landwirte und Konsumenten werden abhängig von den Konzernen.
Zu meinem Vortrag zu kommen, lohnt sich schon deshalb, weil . . .
Tippe: . . . hier ein selten vorgebrachtes Thema detailliert dargestellt wird. Patentrecht wird damit aus der Expertennische geholt und für Normalbürger verständlich gemacht.

http://www.s-o-z.de/?p=61521

Wachsende Zweifel an Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen

2. Februar 2012
Monsantos Daten entsprechen nicht den wissenschaftlichen Standards

Foto: Petra Jung/SaarKurier

Brüssel – In einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissar Dalli legen Testbiotech und GeneWatch (UK) neue Belege dafür vor, dass die derzeitige Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA nicht ausreichend ist. Dies ist das Ergebnis einer Analyse der Originaldokumente, die Monsanto für die Risikoprüfung des gentechnisch veränderten Maises Genuity VT Triple PRO eingereicht hat. Sie zeigt, dass wichtige Unterlagen nicht die üblichen wissenschaftlichen Standards (Good Laboratory Practice, GLP) erfüllen. Dies gibt Monsanto in dem Bericht über mögliche Kombinations­wirkungen verschiedener Insektengifte, die in den Pflanzen produziert werden, sogar selbst zu: „Es bestand nicht die Absicht, diese Untersuchung in Übereinstimmung mit den Standards der Good Laboratory Practice (GLP) durchzuführen.” Trotzdem wurden die Daten von der EFSA akzeptiert und der gentechnisch veränderte Mais als sicher bewertet.

„Die EU schreibt in ihrer Verordnung ‚eine den höchstmöglichen Anforderungen standhaltende wissenschaftliche Bewertung’ vor. Dennoch akzeptierte die EFSA Daten zur Risikobewertung dieses zweifelhaften Produktes, die für keine wissenschaftliche Publikation ausgereicht hätten“, sagt Helen Wallace von GeneWatch (UK). „Das heißt: Die derzeitige Praxis der EFSA entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.“

Die genaue Analyse der Prüfberichte wurde durchgeführt, nachdem die EU-Kommission eine offizielle Beschwerde von GeneWatch (UK) und Testbiotech gegen die Marktzulassung des Monsanto-Maises zurückgewiesen hatte. Der strittige Mais, auch unter dem Namen SynthiToxStax-Mais bekannt, ist eine Kombination aus zwei verschiedenen gentechnisch veränderten Pflanzen: MON89034X und MON88017. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die Risikobewertung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU erfolgte.

Die tabellarische Übersicht, die heute an die EU-Kommission verschickt wird, zeigt jedoch das Gegenteil. Sie dokumentiert auch, dass sogar nach Äußerungen von EFSA Experten die derzeitige Risikobewertung auf einem fragwürdigen Konzept beruht: Die Überprüfung der „wesentlichen Gleichwertigkeit“ baut auf einem Vergleich gentechnisch veränderter Pflanzen und konventionell gezüchteter Pflanzen auf. Dieser Vergleich ist die Grundlage der EFSA-Prüfung. Wie jedoch die Äußerung eines führenden Experten des Gentechnik Gremiums der EFSA, Joe Perry, zeigt, ist dieser Vergleich wissenschaftlich schon deswegen nicht tragfähig, weil die EFSA dafür auch die die Verwendung der Daten des International Life Science Institute (ILSI) zulässt. In einer öffentlichen Anhörung der EFSA im März 2011 sagte Joe Perry: „Derzeit können wir der Datenbank von ILSI nicht trauen.“ Ausgerechnet die Angaben aus dieser Datenbank zog Monsanto dazu heran, die Sicherheit ihres SynthiToxStax-Mais zu belegen. ILSI ist bekannt für seine enge Verbindungen zur Agrogentechnikindustrie.

„Während inzwischen sogar Stellungnahmen von Experten der EFSA zeigen, dass die derzeitige Risikobewertung durch ihre Behörde nicht ausreichend ist, verteidigt die EU-Kommission immer noch die Prüfberichte der EFSA. In welchem Interesse handelt die Kommission da eigentlich?“, fragt Christoph Then von Testbiotech.

Der Mais, der in den USA unter dem Markennamen „Genuity VT Triple PRO Corn” verkauft wird, ist am 17. Juni 2011 von der Europäischen Kommission als Lebens- und Futtermittel zugelassen worden. Der gentechnisch manipulierte Mais produziert eine Mischung aus drei verschiedenen Insektengiften, von denen eines künstlich synthetisiert wurde. Zudem sind die Pflanzen unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat (bekannt als Roundup).

Weitere Informationen:

Der gemeinsame Brief an EU Kommissar Dalli von Testbiotech und GeneWatch UK: http://www.testbiotech.de/node/616

Tabelle zur Risikobewertung von SynthiToxStax:http://www.testbiotech.de/node/615

Ursprüngliche Beschwerde von Testbiotech und GeneWatch UK, Juli 2011: http://www.testbiotech.org/node/528

Antwort Dalli, November 2011: http://www.testbiotech.de/node/617

Übersicht über Kritik an neuen Vorschlägen der EU Kommission zur Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen: http://www.testbiotech.org/node/614