Gentechnik-Verbot

www.gentechnikverbot.at

Initiative von Klaus Faißner (Buchautor ‚Wirbelsturm und Flächenbrand –

Das Ende der Gentechnik“) und Daniel Hackenberg

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BIO Austria: GVO-Selbstbestimmung als Mogelpackung

Vor dem EU-Agrarministerrat Ende Juni kritisierte Bio Austria die Durchführung des nationalen Selbstbestimmungsrechtes der EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission als Mogelpackung.

Die bisher angedachten Vorschläge brächten nicht das in Aussicht gestellte Recht für Mitgliedstaaten, ohne umfangreiche Begründungen den Anbau gentechnisch veränderter Organismen verbieten zu können. Die EU-Kommission wolle nur im Falle besonderer natürlicher oder ökonomischer Umstände dieses Recht einräumen. Umgekehrt erwarte sich die Kommission eine positivere Haltung der Mitgliedstaaten bei neuen GVO-Zulassungen, sagte Rudi Vierbauch, der Obmann von Bio Austria.

Beim Agrarrat sollte die EU-Kommission von den Landwirtschaftsministern gleich für sechs neue GVO-Pflanzen die Zustimmung zur Zulassung in der EU erreichen. Vierbauch forderte in einer ersten Reaktion Bundesminister Nikolaus Berlakovich auf, nicht nur diesem Kuhhandel eine klare Absage zu erteilen, sondern auch darauf zu bestehen, dass Mitgliedstaaten ohne Wenn und Aber den Anbau von Gentech-Pflanzen verbieten können. Zu Redaktionsschluss zeichnete sich ab, dass es für die Zulassung der sechs neuen GVO-Pflanzen keine Mehrheit im Agrarrat geben wird.

Zulassung besser prüfen

Zweifellos gibt es auch Mitgliedstaaten, die sich gegen die nationale Bestimmung des GVO-Anbaues aussprechen. Die spanische Landwirtschaftsministerin Elena Espinosa warnte kürzlich im EU-Umweltrat vor einer Renationalisierung der Anbauzulassungen. Dabei muss man allerdings wissen, dass Spanien in der EU den meisten GV-Mais anbaut. Offensichtlich befürchtet es im Agrarhandel Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern, die gentechnikfrei sind.

Frankreich wieder mahnte im Umweltrat, dass der neue Vorschlag der Kommission betreffend der nationalen Bestimmungsrechte beim GVO-Anbau nicht die geforderte Verbesserung der Zulassungsregeln in der EU ersetzen könne. Es will wie andere Länder auch, dass sozioökonomische Kriterien und langfristige Umweltauswirkungen bei der Zulassung neuer genveränderter Organismen stärker berücksichtigt werden. Viele EU-Mitgliedstaaten haben der für die Zulassung fachlich zuständigen „Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)“ wiederholt einen viel zu lockereren Umgang betreffend der Prüfung langfristiger Auswirkungen vorgeworfen. Die von Gentechnikgegnern oft genannte zunehmende Abhängigkeit der Bauern von Saatgutfirmen dürfte wiederum in den Bereich der von Frankreich geforderten Berücksichtigung sozioökonomischer Auswirkungen fallen.

Autor:

Dipl.-Ing. Rudolf Fritzer, LK Kärnten

01.07.2010

http://agrarnet.info/parse.php?id=2500%2C1530503%2C1376629%2C%2CeF9QSUNUX05SWzBdPTAmaW5saW5lPTE%3D