siehe auch: EU – Europa >
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http://www.agrarheute.com/gvo-zulassungsregeln
Deutscher Landwirtschaftsverlag/agrarheute.com – 15.03.2011
EU-Mitgliedstaaten für neue GVO-Zulassungsregeln
Brüssel – Die Umweltbewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wollen viele EU-Mitgliedstaaten selbst vornehmen. Außerdem wollen einige Mitgliedstaaten GVO mit Risiken gegebenfalls selbst verbieten. Die Kommission besteht dagegen auf dem gestrigen Verfahren, nach dem Risikobewertung und Zulassung zentral auf EU-Ebene angesiedelt sind. Im EU-Umweltministerrat am Montag in Brüssel stieß ein Vorschlag der Kommission auf Widerstand bei vielen Ministern. Umweltminister Nikolaus Berlakovich argumentierte, die GVO-Zulassung werde für zehn Jahre gewährt. In dieser langen Zeit könnte sich der Stand der Wissenschaft ändern, weshalb bei neuen Erkenntnissen über Umweltrisiken nationale Verbote möglich sein müssten.
EU-Verbraucherkommissar John Dalli möchte den EU-Mitgliedstaaten schon die Möglichkeit einräumen, den Anbau von GVO national zu verbieten. Aber als Gründe für ein nationales Verbot akzeptiert Dalli lediglich die ablehnende Haltung der Verbraucher oder zu kleine Betriebsgrößen, die eine Koexistenz von GVO und konventioneller Erzeugung erschweren. Das reicht vielen EU-Mitgliedstaaten nicht. Rumänien, Luxemburg, die Niederlande, Lettland, Finnland und Italien machten deutlich, sie wollen GVO auch mit EU-Zulassung auf ihrem Gebiet verbieten, wenn sie Risiken für die Umwelt sehen.
Warnung vor Schäden für EU-Binnenmarkt
Österreich argumentiert auch mit Artenschutz Österreich und Slowenien nannten die Bedrohung der Artenvielfalt als weiteren möglichen Verbotsgrund. Im Gegensatz dazu warnte Katherina Reiche, Staatssekretärin im deutschen Bundesumweltministerium, vor Schäden für den EU-Binnenmarkt, wenn jeder EU-Mitgliedstaat macht, was er will. Die britische Umweltministerin Caroline Spelman kritisierte, wenn jeder sein eigenes Gutachten über die Risiken GVO anfertige, bedeute dies das Ende für wissenschaftliche Zulassungskriterien in der EU.
Über 53.000 Bürger sagen ‚Nein zu Gentechnik im Saatgut‘
Mehr als 53.000 Menschen haben innerhalb weniger Tage den Online-Appell „Nein zu Gentechnik im Saatgut“ unterzeichnet. Von den Regierungschefs ihres jeweiligen Bundeslandes fordern sie, sich im Bundesrat für weiterhin gentechnikfreies Saatgut einzusetzen.
Drei Bundesländer wollen über gentechnische Verunreinigungen in herkömmlichem Saatgut hinwegsehen: Die Agrarminister von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, alle CDU, haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Sie fordern von der Bundesregierung, die geltende Nulltoleranz für gentechnisch veränderte Organismen im Saatgut durch eine „für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung“ abzulösen.
Weitere Aktionen geplant
Ein Bündnis von bürgergesellschaftlichen Organisationen, Anbauverbänden der ökologischen Landwirtschaft und gentechnikfreien Regionen mobilisiert nun über die Website http://www.saatgut-retten.de für den Erhalt der Nulltoleranz bei Saatgut.
In Bremen demonstrierten Mitglieder des Bündnisses heute vor der Senatssitzung für ein Nein des Landes im Bundesrat. Weitere Aktionen sind am Donnerstag in Hamburg, Schwerin und Stuttgart sowie am Freitag vor dem Bundesrat in Berlin geplant.
Saatgut ist A und O der Ernährung
Christoph Bautz vom beteiligten Kampagnennetzwerk Campact begründet: „Drei Bundesländer machen sich zum Handlanger der Gentechnikkonzerne und lassen Gentechnik in unsere Nahrungsmittel einschleichen. Werden gentechnische Verunreinigungen beim Saatgut toleriert, droht eine schleichende Kontamination der gesamten Landwirtschaft.“ Die 19 Organisationen und Initiativen fordern, weiterhin jede gentechnische Verunreinigung von Saatgut zu verhindern und kontaminiertes Saatgut unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. „Saatgut ist das A und O unserer Ernährung und Landwirtschaft. Technische Tricks, um hier Gentechnik gegen den Willen der Verbraucher und zum Schaden der Landwirte einzuschmuggeln könnten sich bitter rächen. Die Nulltoleranz muss ohne Wenn und Aber gelten!“ sagt Benedikt Härlin von Save our Seeds.
Kommission organisiert Diskussionsveranstaltung
Die Europäische Kommission veranstaltet am 17. März in Brüssel die erste einer Reihe von Diskussionsveranstaltungen über gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Im Mittelpunkt dieser ersten Veranstaltung – unter der Schirmherrschaft von John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucher – stehen Risikobewertung und Risikomanagement bei GVO. Teilnehmen werden unterschiedlichste Interessenträger, etwa Experten, Betroffene, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen (NGO).
Per Webstreaming können alle, die sich für das Thema interessieren, die Debatte verfolgen. Kommissar Dalli erklärte: „Bei zahlreichen Gelegenheiten habe ich betont, wie viel mir an einem aktiveren und intensiveren Dialog mit allen Interessenträgern aus dem Bereich GVO liegt. Ich freue mich daher sehr, nun den Startschuss zu einer Reihe von Workshops geben zu können, bei denen sich alle Betroffenen um einen Tisch setzen und verschiedene Fragen erörtern können. Ich bin überzeugt, dass diese Debatte einen entscheidenden Beitrag leisten wird, damit die einschlägigen Fragen geklärt und besser verstanden werden können.“ Und abschließend: „Meine Absicht ist es, die Ergebnisse der heutigen Zusammenkunft für eine bessere, fundiertere Entscheidungsfindung über GVO zu nutzen.“
Die Veranstaltung kann über die Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCO) per Webstreaming verfolgt werden:
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_en.htm
aiz/ots
Fachbeitrag zum Thema: Keine faulen Kompromisse
http://dlz.agrarheute.com/keine-faulen-kompromisse
Lesen Sie hierzu auch
Mais NRW: Gentechnisch verändertes Mais-Saatgut entdeckt
http://www.agrarheute.com/ah-mais
Politik EU Agrarrat debattiert heute über Grundsätze der GAP
http://www.agrarheute.com/ah-politik-eu
Produktion und Förderung Grüne Gentechnik – Segen, Fluch oder beides?
http://www.agrarheute.com/ah-produktion-foerderung
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http://www.eu-umweltbuero.at/cgi-bin/neu/cont.pl?contentart=eunews&id=2881
EU-Umweltbüro – 17.03.2011
EU-Umweltministerrat diskutiert Liste mit Argumenten gegen Anpflanzung von genmanipulierten Organismen (GMO)
Ein Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission vom Juli 2010 soll es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen in ihren Ländern zu verbieten. Diese Verbote sollen auch mit anderen Argumenten als nur mit Gesundheit und Umweltschutz begründet werden können.
Beim Ministerrat im Dezember 2010 verlangten die UmweltministerInnen der EU-Mitgliedstaaten von der Kommission die Erstellung einer Liste mit Argumenten, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, den Anbau dieser Pflanzen in ihren Ländern zu verbieten. Diese Liste wurde Anfang Februar präsentiert und jetzt dem Ministerrat am 14. März zur Diskussion vorgelegt.
Die von der Kommission präsentierten Gründe beinhalten öffentliche Moral (religiöse, philosophische und ethische Bedenken), öffentliche Ordnung, Vermeidung der GMO-Kontamination von anderen Produkten (z.B. Bio-Produkten), Konflikt mit Zielen der Sozialpolitik, Landschafts- und Stadtplanung, Kulturpolitik, und generelle Umweltziele.
Die Kommission weist darauf hin, dass es sich bei dieser Liste nur um beispielhaft angeführte Argumente handelt, nicht aber um eine vollständige Aufzählung. Die Liste wird zur Zeit auf ihre Kompatibilität mit anderen EU-Gesetzen geprüft.
Kommissionsliste mit Argumenten gegen den Anbau von GMO-Pflanzen. (en, pdf)
Klicke, um auf st16826-ad01.en10.pdf zuzugreifen
Pressemitteilung über die Ergebnisse des EU-Umweltministerrats am 14. März 2011 (en, pdf)
Klicke, um auf 119886.pdf zuzugreifen
EU-Kommission: Gesetzesentwurf – Anbau von genetisch veränderten Pflanzen in den einzelnen Mitgliedsländern COM(2010)380 final (en, pdf)
Klicke, um auf communication_en.pdf zuzugreifen
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http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=49703
europaticker:
Erklärter Mehrheitswille von Landwirten und Verbrauchern:
GVO-Reinheitsgebot für Saatgut darf nicht fallen
Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. ist das Vorgehen der Bundesregierung und einiger Bundesländer gegen die strikte Reinhaltung von Saatgut und Futtermitteln von gentechnischen Verunreinigungen ein Skandal, weil damit wieder einmal gegen den mehrheitlichen Willen von Verbrauchern und Landwirten entschieden wird.
Nachdem Deutschland erst vor kurzem auf EU-Ebene für den Wegfall der Nulltoleranz bei nicht zugelassenen Futtermitteln gestimmt hat, haben nun die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Initiative zur Aufhebung der Nulltoleranz für gentechnische Verunreinigungen bei Saatgut in Deutschland gestartet. In der nächsten Bundesratssitzung am 18. März soll über den Entschließungsantrag dieser Bundesländer, die die bisher geltende strikte Reinhaltung von herkömmlichem Saatgut durch so genannte technische Schwellenwerte kippen wollen, abgestimmt werden.
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. fordert alle Bundesländer auf, diesen Entschließungsantrag zurückzuziehen bzw. kategorisch abzulehnen. Auch eine Enthaltung zu diesem Thema ist angesichts der wegweisenden Bedeutung dieser Entscheidung nicht akzeptabel.
Durch die Einführung von Schwellenwerten für Futtermittel und Saatgut wird für die Landwirte eine gentechnikfreie Landwirtschaft unmöglich gemacht und die Bedürfnisse der Verbraucher schlicht ignoriert.
Angeblich sind die GVO-Schwellenwerte im Saatgut erforderlich, weil es unmöglich ist, Anbau und Saatgut absolut sauber zu halten.
„Die Behauptung, dass es sehr schwer ist, überhaupt noch gentechnikfreies Saatgut zu produzieren, ist schlicht eine Lüge“, kritisiert BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. „Würde dies zutreffen, würde dies bedeuten, dass eine Koexistenz von GVO-Anbau und gentechnikfreier Landwirtschaft unmöglich wäre. Die laut Gentechnik-Konzernen mögliche Koexistenz aber ist die Entscheidungsbasis für die Zulassung von GVO-Pflanzen. Es müssten somit alle bisherigen Zulassungen von GVO-Pflanzen verboten werden. Wenn aber doch eine Koexistenz möglich ist, können wir auch weiterhin absolut sauberes Saatgut einfordern.“
Der BDM setzt im Konzept für seine Marke „Die faire Milch“ voll auf Gentechnikfreiheit und kann bisher gerade auch durch den kategorischen Ausschluss von Futtermitteln aus Übersee den Eintrag gentechnisch manipulierter Futterpflanzen vermeiden. Dieses für die Verbraucher wichtige Kriterium darf nicht durch eine falsche Entscheidung der Bundesländer leichtfertig gefährdet werden. Der BDM fordert deshalb auch alle Molkereien, die gentechnikfreie Milch anbieten, zu einem deutlichen Appell gegen die Einführung der Gentechnik durch die Hintertür auf.
„Wenn einige Politiker schon ihre Augen und Ohren vor allen ethischen Bedenken verschließen, können wir nur hoffen, dass sie wenigstens hellhörig auf wirtschaftliche Argumente reagieren“, erklärt Romuald Schaber. „Gentechnikfreie Lebensmittel erfahren gerade auch in Ländern, die „gentechnikdominiert“ sind, einen regelrechten Boom. Hier könnten sich für die deutsche Lebensmittelproduktion hervorragende Exportchancen mit entsprechender Wertschöpfung ergeben. Die Öffnung für GVO-Verunreinigungen hingegen nützt nicht uns in Europa, sondern anderen Staaten, die damit hier ihre GVO-Produkte leichter absetzen könnten.“
Vertiefend zum Hintergrund: Warum ist der vermeintlich niedrige technische GVO-Schwellenwert tatsächlich so gefährlich?
Aus Sicht der Landwirte ist die Einführung von GVO-Schwellenwerten im Saatgut der „Tod des Nachbaus“. Kein Landwirt kann genau wissen, wie viele GVO-Anteile in seinem gekauften Saatgut sind. Blüht z.B. die GVO-Gerste im gekauften Saatgut nur eine Stunde früher als die normale Gerste, können laut Experten aus z.B. 0,1 % GVO plötzlich 1 oder 3 % werden. Die Gefahr besteht bereits bei mehr oder minder strengen Selbstbefruchtern wie Weizen, Hafer, Gerste und Dinkel. Dramatisch sind die Auskreuzungsraten bei Fremdbefruchtern wie Triticale, Roggen und Mais. Da können aus einem Schwellenwert von z.B. 0,1 % während der Blütezeit ganz schnell 10% GVO-Anteil im Erntegut werden. Das aber kann kein Landwirt voraussehen und abschätzen. Der Landwirt wird damit entweder dazu gezwungen, sehr teure Analysen (über 300 Euro pro Probe) durchführen zu lassen oder jedes Jahr komplett neues Saatgut zu kaufen – zum großen wirtschaftlichen Nutzen der Agromultis, die bereits wesentliche Teile des Saatguthandels in ihren Händen halten. Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM)
(erschienen im Europaticker)
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NETTER ARTIKEL—MAN FRAGT SICH WOHER DIE LEUTE EIGENTLICH KOMMEN….. fg
http://www.biosicherheit.de/aktuell/1262.gentechnik-gefaehrlicher-zuechtungsmethoden.html
25 Jahre europäisch geförderte Gentechnikforschung
Gentechnik nicht per se gefährlicher als andere Züchtungsmethoden
Die Europäische Kommission veröffentlichte letzte Woche eine Zusammenfassung der Ergebnisse EU-geförderter Forschungsprojekte zur Anwendung und Sicherheitsbewertung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen. In den letzten zehn Jahren wurden dazu 50 Projekte mit einem Fördervolumen von 200 Millionen Euro durchgeführt. Das Fazit der Kommission lautet, dass Gentechnik an sich keine größeren Risiken berge als konventionelle Methoden der Pflanzenzüchtung. Die EU-Forschungskommissarin Geoghegan-Quinn sieht in den Ergebnissen zugleich die Bestätigung, dass gv-Nutzpflanzen einen positiven Beitrag zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion und Verbesserung der globalen Lebensmittelsicherheit leisten könnten.
Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft: „GVO haben das Potenzial, vor allem in weniger entwickelten Ländern die Unterernährung einzudämmen, die Ernteerträge zu steigern und zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel beizutragen.“
Bereits 2001 hatte die Europäische Kommission eine Übersicht zum Stand EU-geförderter Biosicherheitsforschung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) herausgebracht. Das neue Kompendium schließt an diese Veröffentlichung an. In den letzten 25 Jahren förderte die EU-Kommission demnach insgesamt 130 Forschungsprojekte, an denen sich 500 unabhängige Forschergruppen beteiligten. Alleine die EU-Fördergelder betrugen 300 Millionen Euro, zusätzliche nationale Beiträge sind hierbei nicht eingerechnet.
Die Projekte umfassten die folgenden Forschungsbereiche:
• Mögliche positive und negative Umweltwirkungen von GVO im europäischen Kontext und teilweise auch für andere Weltregionen wie China und Lateinamerika. Dabei wurde auch der Einfluss von insektenresistenten Bt-Pflanzen auf die Artenvielfalt untersucht.
• Entwicklung und Anwendung neuer Methoden zur Sicherheitsüberprüfung von GVO als Lebensmittel
• Entwicklung neuer gentechnischer Methoden zur Erzeugung erneuerbarer Rohstoffe und zur Verbesserung von Nutzpflanzen z.B. mit neuen Krankheitsresistenzen und einer effizienteren Stickstoffverwertung
• Etablierung neuer Methoden zur Kontrolle der Auskreuzung von GVO in konventionelle Nutzpflanzen und zum Nachweis von GVO in Lebens- und Futtermitteln.
Die Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission betonte als Ergebnis nicht nur das gleiche Sicherheitsniveau von gv-Pflanzen im Vergleich zu konventionell gezüchteten Pflanzen. Sie stellt darüber hinaus fest, dass gentechnische Anwendungen sich auf immer mehr Anwendungsfelder erstrecken und sich damit die Gentechnik zu einem Eckpfeiler der Wirtschaft des 21. Jahrhunderts entwickeln wird. Nicht zuletzt deshalb verfolge sie das Konzept einer „wissensbasierten Bioökonomie“, d.h. einer nachhaltigeren und ressourcenschonenden Wirtschaft auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Die Forschungsaktivitäten führten zu konkreten Anwendungen und Produkten, die für die Gesellschaft essentiell seien. In diesem Zusammenhang sieht die Kommission weiterhin Bedarf für einen breiten gesellschaftlichen Dialog. Die Kommission hofft, dass die vorliegenden Ergebnisse zu einer sachkundigen und ausgewogenen Abwägung der Nutzen und Risiken der Gentechnik beitragen werden.
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INTERESSANT—„Außerdem brauche es Maßnahmen, um ein
ausreichendes Angebot an „gentechnikfreien“ Futtermitteln zu
gewährleisten. „—–
LG
FG
EU lenkt bei Anbauverboten gentechnisch veränderter Pflanzen ein
= EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit UVP und Gentechnik =
Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich heute
auch mit dem Bericht der Kommission über die Anwendung und
Wirksamkeit der EU-Richtlinie über die
Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit dem Verordnungsentwurf
der Kommission, wonach es den Mitgliedstaaten gemäß dem
Subsidiaritätsprinzip frei zu stellen ist, ob sie den Anbau von
GVO in ihrem Hoheitsgebiet zulassen, einschränken oder verbieten.
Zu beiden Themen beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig
eine Ausschussfeststellung bzw. eine Mitteilung an die
Kommission. Sie begrüßten grundsätzlich die Initiativen der
Kommission, wandten sich aber im Hinblick auf das
Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten bezüglich des Anbaus
von GVO gegen inhaltliche Einschränkungen, was die Begründungen
für ein Anbauverbot betrifft.
EU strebt Vereinheitlichung der Umweltverträglichkeitsprüfungen
an
Laut Bericht der Kommission, der den Zeitraum 2003-2008 abdeckt,
wurden die Ziele der UVP-Richtlinie im Allgemeinen erreicht.
Dennoch ortet die Kommission einen Verbesserungsbedarf, weshalb
sie eine Weiterentwicklung der Richtlinie in Aussicht stellt.
Konkret zeigt der Bericht auf, dass der bestehende
Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten in Bezug auf die
Feststellung der UVP-Pflicht eines Vorhabens (Einzelfallprüfung)
insofern zu Problemen führt, als EU weit Schwellen und Kriterien
verschiedenster Art und Größe festgelegt wurden. Außerdem
konstatiert die Kommission große Qualitätsunterschiede – sowohl
zwischen Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Mitgliedstaaten
selbst – bei den UVP-Unterlagen. Auch hinsichtlich der
Beteiligung der Öffentlichkeit besteht kein einheitliches
Verfahren. So sind beispielsweise der Zeitpunkt der Einbeziehung
der Öffentlichkeit, der Zeitrahmen für die öffentlichen
Konsultationen, die Zugänglichkeit öffentlicher Informationen
sowie der Zugang der Öffentlichkeit zu Überprüfungsverfahren
unterschiedlich geregelt. Verbesserungspotential ortet die
Kommission ferner bei den Regelungen für Konsultationen mit
Nachbarländern betreffend grenzüberschreitende Auswirkungen eines
Projektes bzw. betreffend Auswirkungen eines Projektes, das sich
über mehrere Staaten erstreckt. Mangelnde Koordination zwischen
UVP-Richtlinie und anderen Richtlinien, die damit in Zusammenhang
stehen, führt zu einem weiteren Kritikpunkt.
Die Kommission beabsichtigt, nicht nur die drei bisherigen
Novellen zur UVP formal zusammenzuführen, was bereits 2011
erfolgen soll. Die UVP-Richtlinie soll auch weiterentwickelt
werden. Ein Vorschlag dazu wird frühestens 2012 vorliegen, heißt
es in der Information des Umweltministeriums. Hinsichtlich der
Berücksichtigung des Klimawandels und der Biodiversität in der
UVP-Richtlinie die Kommission die Erstellung eines EK-Leitfadens
bis 2011 in Aussicht
(siehe auch PK-Meldung Nr. 1018 über die Beratungen im EU-
Unterausschuss des Nationalrats).
Die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrates hatten
Gelegenheit, Fragen an eine Expertin des Umweltministeriums zu
richten. Von den Bundesrätinnen Elisabeth Kerschbaum (G/N),
Monika Mühlwert (F/W) und Cornelia Michalke (F/V) sowie den
Bundesräten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) wurden
dabei insbesondere Fragen der grenzüberschreitenden UVP und der
Vereinheitlichung der Standards aufgeworfen.
In diesem Zusammenhang beschloss der Bundesrat einstimmig eine
Ausschussfeststellung, in dem der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht wird, den
EU-Ausschuss des Bundesrats bis spätestens Herbst 2011 über den
Stand der Vorbereitungen für eine Neufassung der UVP-Richtlinie
zu unterrichten.
EU lässt Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen zu
Mit der Verordnung und damit der Anerkennung des
Subsidiaritätsprinzips in der Frage des Anbaus von GVO löst die
Kommission ein politisches Versprechen von Präsident Barroso ein,
in dieser Frage das Selbstbstimmungsrecht in den Vordergrund zu
stellen. Ausschlaggebend dafür war eine Initiative Österreichs
und der Niederlande im Jahr 2009 beim Umweltministerrat, der sich
dann auch andere Mitgliedstaaten angeschlossen haben
Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten den Vorschlag
unisono, wie bereits zwei Tage vorher die Abgeordneten des
Nationalrats (siehe PK-Meldung Nr. 1017).
In die geltende Richtlinie 2001/18/EG soll nun ein neuer Artikel
26b aufgenommen werden, der es den Mitgliedstaaten gestattet,
Maßnahmen zu treffen, um den Anbau aller oder bestimmter GVO, die
gemäß der Richtlinie oder der oben erwähnten Verordnung
zugelassen wurden, auf ihrem Hoheitsgebiet oder in bestimmten
Regionen zu beschränken oder zu verbieten. Dies gilt unter der
Einschränkung, dass sich diese Maßnahmen auf andere Gründe
stützen als diejenigen, die sich auf die Risikobewertung in Bezug
auf die Gesundheit und die Umwelt beziehen und dass sie im
Einklang mit den EU-Verträgen stehen.
Die Verbote und Beschränkungen müssen von der Kommission nicht
mehr genehmigt werden. Die Mitgliedstaaten, die solche Maßnahmen
zu erlassen beabsichtigen, müssen lediglich die anderen
Mitgliedstaaten und die Kommission einen Monat vor Erlass dieser
Maßnahmen zu Informationszwecken in Kenntnis setzen.
Das auf der wissenschaftlichen Bewertung von Gesundheits- und
Umweltrisiken basierende Zulassungssystem der EU soll nach den
Plänen der Kommission beibehalten und weiter verbessert werden.
Dies stellte auch einen Kritikpunkt für die Mitglieder des EU-
Ausschusses dar, da sie die Auffassung vertraten, die
Entscheidungen der Mitgliedstaaten über Anbauverbote dürfe nicht
eingeschränkt werden und sollten sich auch auf Aspekte des
gesundheits- und Umweltschutzes beziehen können.
Für Auskünfte über die Implikationen des EU-Vorstoßes standen den
Bundesrätinnen und Bundesräten Experten zur Verfügung, die von
der oberösterreichischen Landesregierung, dem Umwelt- und dem
Gesundheitsministerium gestellt wurden. An der Diskussion
beteiligten sich die Bundesrätinnen Elisabeth Kerschbaum (G/N),
Cornelia Michalke (F/W) und die Bundesräte Friedrich Hensler
(V/N), Ewald Lindinger (S/O) und Stefan Schennach (S/W). Sie
erfuhren von den Experten, dass es sich um eine legistisch
komplexe Materie handle, da erstmals ein bereits vollständig
harmonisierter Bereich, nämlich die Zulassung gentechnischer
veränderter Organismen, nun wieder in nationale Zuständigkeit der
Mitgliedsstaaten zurückgegeben wird. Einschränkungen des Handels
mit gentechnisch veränderten Futtermitteln sind derzeit nicht
möglich, weil dies gegen internationale Verträge, wie GATT,
verstoßen würde. Zudem seien Eiweiß-Futtermittel, die
gentechnisch unbedenklich seien, derzeit nicht in ausreichender
Menge auf dem Markt.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschloss dazu einstimmig eine
Mitteilung, in der der Vorschlag der EU-Kommission, die
Zuständigkeit zur Entscheidung über den Anbau von GVO an die
Mitgliedsstaaten zu übertragen, unterstützt wird. Es wird aber
festgehalten, dass rechtlich verbindliche Regelungen und nicht
nur Empfehlungen nötig seien. Sie beharrten auch darauf, die
Kriterien für die Entscheidung der Mitgliedstaaten im Sinne des
Vorsorgeprinzips nicht einzuschränken und auch Argumente des
Gesundheits- und Umweltschutzes aufgrund neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse anzuerkennen. Außerdem brauche es Maßnahmen, um ein
ausreichendes Angebot an „gentechnikfreien“ Futtermitteln zu
gewährleisten.
(Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at
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GLOBAL 2000 warnt: EU-Kommission will nicht zugelassene Gentechnik im Futter tolerieren!
Utl.: Eurobarometer bestätigt, Gentechnik-Skepsis in Europa steigt – BM Stöger muss KonsumentInnen schützen =
Wien (OTS) – Um die Nulltoleranz von in der EU nicht zugelassenen
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aufzuheben, hat die
EU-Kommission einen Vorschlag erarbeitet: Eine Verunreinigung mit 0,1
Prozent soll auch dann zulässig sein, wenn dieser GVO nirgends auf
der Welt zugelassen ist. Dieser Vorschlag wird heute von den
Mitgliedsstaaten beraten.
„Minister Stöger bzw. seine BeamtInnen müssen die KonsumentInnen
schützen und gegen diese Regelung stimmen. Jüngste wissenschaftliche
Erkenntnisse zeigen, dass es zur Beibehaltung der Nulltoleranz gegen
verbotene Gentech-Produkte keine Alternative gibt. Denn was im
Futtertrog zugelassen wird, landet bald ungewollt auf dem Teller der
KonsumentInnen“, so Werner Müller, Gentechnik-Eperte der
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000.
Der Kommissionsvorschlag sieht keinen Summengrenzwert vor, sondern
legalisiert eine Verunreinigung jeder dem Futtermittel zugesetzten
Zutat. „Selbst im Fleisch von Jungtieren, die sich ausschließlich von
Muttermilch ernährten, wurden bereits Spuren von Gentech-Soja, dem
Futtermittel der Muttertiere, gefunden. Das bedeutet, dass wir mit
Gentech-Futtermitteln wesentlich weitreichendere Folgen erzeugen, als
nur die direkten auf das Tier, das mit diesen Produkten gefüttert
wird“, so Müller weiter.
Ztl.: Eurobarometer belegt: Sorge vor Gentechnik nimmt zu
Laut der neuen Eurobarometer-Erhebung sind nur 21 Prozent der
EuropäerInnen und der ÖsterreicherInnen der Ansicht, dass
gentechnisch veränderte Produkte für kommende Generationen sicher
sind. 61 Prozent der EuropäerInnen und 70 Prozent der
ÖsterreicherInnen lehnen die Förderung der Gentechnik in
Lebensmitteln ab. „Der österreichische Lebensmittelhandel muss jetzt
den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem klaren Wunsch der
ÖsterreicherInnen gerecht werden und nach der Milch und den Eiern nun
auch bei Fleisch die Gentechnik aus den Futtertrögen eliminieren“, so
Müller abschließend.
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20101110_OTS0063/anschober-eu-will-gentechnik-im-futter-akzeptieren
Anschober: EU will Gentechnik im Futter akzeptieren!
Utl.: Bundesregierung darf Vorschlag der Europäischen Kommission nicht zustimmen =
Linz (OTS) – „Die Europäische Kommission will die bisherige
Nulltoleranz für die in der EU nicht zugelassenen gentechnisch
veränderten Organismen kippen. Ein diesbezüglicher Antrag wird am
kommenden Montag von den Mitgliedsstaaten beraten. Die
Österreichische Bundesregierung darf diesem Vorschlag nicht
zustimmen“, so der oö Umwelt-Landesrat Rudi Anschober.
Die Pläne der EU sehen einen Grenzwert von 0,1 Prozent für
genmodifizierte Organismen in Futtermitteln vor. Eine Verunreinigung
mit 0,1 Prozent soll auch dann zulässig sein, wenn der
genmanipulierte Bestandteil weltweit verboten ist. Selbst wenn der
gentechnisch veränderte Organismus in der EU zurückgezogen wurde,
aber einmal erlaubt war – Bsp. Maissorte BT 176 von Syngenta – soll
der Grenzwert von 0,1 Prozent gelten.
LR Rudi Anschober: „Es gibt absolut keinen Grund vom bestehenden
Prinzip abzugehen. Selbstverständlich muss in der EU die Nulltoleranz
beibehalten werden. Europa darf die Türen für eine schleichende
Kontaminierung nicht öffnen. Produkte, die Spuren von gentechnisch
veränderten Organismen aufweisen, müssen unverzüglich vom Markt
zurückgezogen werden.“
Kronen Zeitung – 30.09.2010
Grüne decken auf
EU-Lebensmittel-Chefin hat auch Job bei Gen-Lobby
Eigentlich sollte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit dafür sorgen, dass gesundes und sicheres Essen auf den Tisch kommt. Doch jetzt deckten die Grünen in Brüssel einen Skandal auf: Präsidentin Diána Bánáti sitzt auch im Vorstand einer der größten privaten Lobby-Vereinigungen der Gentechnik-Industrie.
Da verwundert es natürlich wenig, dass die EU-Lebensmittelbehörde EFSA seit ihrem Bestehen noch keine einzige Gentech-Pflanze abgelehnt hat. Bislang verschwieg Präsidentin Bánáti ihre – für Umweltschützer absolut unvereinbare – Doppelfunktion geflissentlich. Immerhin vertritt das International Life Science Institut (ILSI), wo die Lebensmittel-Chefin eine Führungsrolle hat, auch den Gen-Riesen Monsanto.
Grüne fordern sofortige Ablöse Bánátis
„In dieser Form ist die EFSA nicht mehr als eine Alibi-Einrichtung zur Scheinprüfung von Gen-Pflanzen“, wettert Greenpeace. Und Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, fordert die sofortige Ablöse Bánátis. „Wenn man bedenkt, dass ILSI Konzerne wie Monsanto, Syngenta, BASF, Dupont, Coca Cola, Nestlé, Unilever, Groupe Danone und viele andere vertritt, dann kann man sich auch erklären, warum die EFSA bei Zulassung von Gentechnikprodukten fast immer grünes Licht gibt“, so Pirklhuber.
Jetzt sei es Zeit, sich einmal näher anzusehen, ob die EFSA-Führungskräfte aus der Industrie rekrutiert werden, denn dann würden jene Leute die Sicherheit unserer Lebensmittel bewerten, die Profitinteresse daran haben, dass diese Produkte auf den Markt kommen.
von Doris Vettermann