Volker Helldorff mit seinem Gentechnik-Kabarett in Wien am 18.11.2011 >
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Zivilcourage-Auftaktveranstaltung in Nestelbach im Ilztal am 28.10.2011 – Bilder & Reaktionen
Kontroverses nach der Veranstaltung: Ein Bericht in der Kleinen Zeitung löst Protest und Diskussionen aus. Siehe in der Folge. Im Abschluss an Toni Ithalers „Empörung“ eine kurze Stellungnahme der GDEU-Redaktion. Hier… >
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Greenpeace: Keine Gentech-Pommes zum Wiener Schnitzel
Utl.: Gentechnisch veränderte Risiko-Speisekartoffel Fortuna darf nicht zugelassen werden =
Wien (OTS) – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace übt harsche
Kritik am Antrag des deutschen Chemiekonzerns BASF, eine gentechnisch
veränderte Speisekartoffel in Europa zuzulassen. BASF hat gestern bei
der Europäischen Union die Zulassung der gentechnisch manipulierten
Speisekartoffelsorte „Fortuna“ beantragt. Diese soll dem
Gentech-Unternehmen zufolge gegen Kraut- und Knollenfäule geschützt
sein. „Die gentechnisch veränderte Speisekartoffel Fortuna basiert
auf einer konventionellen Kartoffelsorte, die häufig für die
Herstellung von Pommes Frites verwendet wird. Sollte die
Gentech-Sorte Fortuna als Lebensmittel zugelassen werden, könnte es
auch bei uns das Wiener Schnitzel bald mit Gentech-Pommes geben“,
warnt Greenpeace-Kampagnenleiter Herwig Schuster.
Im Jahr 2010 baute die Gentechnikfirma BASF die Stärkekartoffel
Amflora kleinflächig an. Schon damals kam es zu Verunreinigungen.
„Obwohl eine deutliche Mehrheit der KonsumentInnen die Gentechnik im
Essen ablehnt, will BASF weiterhin riskante Gentech-Pflanzen
durchsetzen. Aber schon im Vorjahr schaffte es BASF nicht, die
Genmanipulation von einer anderen, nicht zugelassenen Gen-Knolle zu
trennen. Verunreinigungen sind also vorprogrammiert“, kritisiert
Schuster.
Greenpeace fordert die Europäische Union auf, die gentechnisch
veränderte Kartoffel „Fortuna“ nicht für den europäischen Markt
zuzulassen. „Die Kraut- und Knollenfäule ist auch durch gute
fachliche Praxis mit Fruchtfolge und entsprechender Sortenauswahl gut
in den Griff zu bekommen. Damit unser Grundnahrungsmittel Kartoffel
auch zukünftig gentechnikfrei bleibt, darf es keinen Anbau von
gentechnisch manipulierten Erdäpfeln wie der „Fortuna“ geben“,
erklärt Schuster.
Rückfragehinweis:
Greenpeace CEE
DI Herwig Schuster, Greenpeace Kampagnenleiter, 0664 431 92 14
Melanie Beran, Greenpeace Pressesprecherin, 0664 612 67 18
melanie.beran@greenpeace.at
http://www.greenpeace.at
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01.11.2011, 15:28
Trotz Protesten BASF plant erste gentechnisch veränderte Speisekartoffel
BASF will erstmals eine Speisekartoffel anbieten, die per Gentechnik modifiziert wurde. Das Chemieunternehmen teilte mit, es habe für die Kartoffelsorte mit dem Namen Fortuna bei der Europäischen Union die Zulassung beantragt. Sie soll 2014 oder 2015 auf den Markt kommen. von Klaus Max Smolka Frankfurt
Die Tochtergesellschaft BASF Plant Science, in der das Biotechgeschäft des weltgrößten Chemiekonzerns gebündelt ist, hat zwar bereits die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora im Angebot; zwei weitere warten auf ihre Zulassung. Alle drei dienen aber industriellen Zwecken. Aus Amflora ist Stärke als Rohstoff für die Papier-, Textil- und Klebstoffindustrie zu gewinnen.
Schon diese Kartoffel – obwohl nicht zum Verzehr bestimmt – hatte einigen Protest hervorgerufen. Gegner befürchten, die Manipulation von Genen könne unvorhergesehene und dann unwiderrufliche Schäden für die Gesundheit verursachen. Bei Lebensmitteln wäre dieser Einwand noch gravierender als bei Pflanzen für die Industrieproduktion. BASF hatte 13 Jahre für Amflora gekämpft, bevor im März die Erlaubnis für die Pflanze kam. Die Gegner der Kartoffel bekamen Argumentationshilfe durch eine Panne beim Anbau des Produkts: Entgegen allen Beteuerungen kam es auf schwedischen BASF-Feldern doch zu Durchmischungen: Dort fanden sich neben Amflora auch Pflanzen der nicht genehmigten Sorte Amadea – wenn auch in geringem Ausmaß.
ei Fortuna haben BASF-Forscher Gene einer südamerikanischen Wildkartoffel eingebaut. Sie sollen die Pflanze resistent gegen Kraut- und Knollenfäule machen – was nach Unternehmensangaben mit herkömmlicher Kreuzung nicht gelang. Fortuna sei eine weiterentwickelte Version einer Kartoffelsorte, die in Europa hauptsächlich für die Herstellung von Pommes Frites verwendet wird.
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http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1593231/
01.11.2011 · 11:35 Uhr
(Pommes Frites à la Gen-„Fortuna“-Kartoffel könnte bald die Zukunft sein. (Bild: AP))
Bald Gentechnik in der Pommestüte
BASF beantragt Zulassung für neue Genkartoffel
Mirjam Stöckel im Gespräch mit Theo Geers
Gentechnisch veränderte Pflanzen in Lebensmitteln sind in Deutschland für viele ein rotes Tuch. Nun hat gestern der Chemiekonzern BASF angekündigt, in der EU die Zulassung für eine gentechnisch veränderte Kartoffel zu beantragen – und zwar als Lebensmittel.
Theo Geers: Was ist das für eine neue Kartoffel? Wogegen ist sie resistent?
Mirjam Stöckel: Die Sorte heißt Fortuna – und sie ist ausdrücklich eine Speisekartoffel. Also eine, die wir Menschen essen sollen – und die nicht für die Papierindustrie beispielsweise oder als Tierfutter gedacht ist. Das Besondere an ihr ist, dass sie durch eine gentechnische Veränderung immun ist gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule. Das ist eine der schlimmsten Kartoffelkrankheiten weltweit, die bis zu 15 Prozent der Ernte kostet. Die zwei Resistenzgene in der Fortuna, sagt BASF, stammen aus einer südamerikanischen Wildkartoffel. Kartoffeln dieser Sorte aber sind so klein, dass man sie nicht vermarkten kann. Deswegen eben der Transfer ihrer Resistenzgene in eine andere, bewährte Speisekartoffel-Sorte, die guten Ertrag bringt und schmeckt.
Geers: Warum setzt BASF jetzt bei Fortuna auf Gentechnik? Könnte man diese Resistenz, gegen die ja so erstmal nichts einzuwenden wäre, nicht auch durch konventionelles Kreuzen erreichen?
Stöckel: Genau das haben Forscher seit etwa 50 Jahren versucht und nicht geschafft. Und weil die Kreuzungen auf herkömmliche Art nicht so funktioniert haben wie erhofft, hat BASF dann die Gentechnik eingesetzt.
Geers: Die Ernteausfälle,durch die Kraut- und Knollenfäule, die können ja bis zu 15 Prozent betragen. Das ist mehr als der Gewinn, als er beim Anbau erzielen kann, der ihm da wegfault. Was macht man denn jetzt gegen die Kraut- und Knollenfäule?
Stöckel: Die Landwirte hier in Europa können sich heute schon recht gut schützen – mit speziellen Pflanzenschutzmitteln. Allerdings kostet das viel Zeit, Geld und Aufwand – und all das ließe sich mit Fortuna vermeiden, sagt BASF.
Geers: Zurück zum Verbraucher: Kartoffeln für den Verzehr haben ja bestimmte Eigenschaften zum Beispiel festkochend – wo würde, wenn sie zugelassen würde, diese Kartoffel auftauchen? Im Supermarkt? Im Fertigpüree? Als Kartoffelchip? Als Pommes?
Stöckel: Die Fortuna soll in erster Linie tatsächlich eine Pommes-Frites-Kartoffel sein. Sie kann aber auch frisch zum Kochen oder für Chips verwendet werden. Es ist also denkbar, dass man die Fortuna irgendwann an der Imbissbude oder auch beim Gemüse oder in der Kühltheke im Supermarkt findet. Dort allerdings müsste dann auf Pommespackung eindeutig draufstehen, dass eine gentechnisch veränderte Sorte drin ist. Das schreiben die EU-Kennzeichnungsregeln für Gentechnikprodukte vor – damit der Verbraucher weiß, was er gerade kauft.
Theo Geers: Gibt es denn für gentechnisch veränderte Kartoffeln überhaupt Markt? Die Verbraucher wollen davon ja eigentlich nichts wissen?.
Stöckel: BASF hofft natürlich darauf, dass sich ein Markt entwickelt für die Fortuna. Greenpeace dagegen sagt, das werde nicht passieren: Eine Umfrage – die allerdings schon aus dem letzten Jahr stammt – habe damals ergeben, dass die meisten Chips- und Frittenhersteller keine Genkartoffeln verwenden wollen. Darunter, sagt Greenpeace, seien Funny Frisch, Lay’s und Chio sowie Burger King, Nordsee, Tank&Rast und Agrarfrost. Der Hersteller der Pringles-Chips und McDonalds wollten sich in der Greenpeace-Umfrage nicht festlegen. Ob sich ein Markt für Fortuna entwickelt – das bleibt also die spannende Frage in den nächsten zwei, drei Jahren.
Geers: Noch einmal kurz zur Gentechnik-Debatte. Bisher soll die bekannteste gentechnikveränderte-Kartoffelsorte Amflora, auch von BASF, zur Herstellung von Stärke zum Beispiel für Papier benutzt werden. Das beruhigt manche Verbraucher, weil die Amflora nicht als Lebensmittel eingesetzt werden soll. Jetzt kommt Fortuna. Die soll ein Lebensmittel sein. Hat der Zulassungsantrag von BASF deshalb jetzt eine neue Qualität?
Stöckel: Da würde ich sagen: Ja und nein. Nein, weil schon heute einige gentechnisch veränderte Pflanzen als Lebensmittel zugelassen sind. Mais, Raps und Soja beispielsweise. In der Praxis werden sie aber eben überwiegend als Futtermittel verwendet. Eine neue Qualität hat der Zulassungsantrag aus meiner Sicht deshalb, weil BASF die gentechnisch veränderte Kartoffel nun so offensiv und ausdrücklich als Speise-Kartoffel auf den Markt bringen will – und das ist ein einigermaßen mutiges, ambitioniertes Vorhaben bei all den Vorbehalten, die grade die Deutschen gegen Gentechnik-Nahrungsmittel haben. BASF will übrigens in der Zeit bis zur Zulassung einen – so wörtlich – „konstruktiven Dialog“ mit den Verbrauchern führen und hofft, sie so von den Vorteilen der Fortuna zu überzeugen.
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http://www.heise.de/tr/blog/artikel/Patentwirrwarr-um-Brokkoli-1369390.html
Patentwirrwarr um Brokkoli
01.11.11 – von Veronika Szentpetery
Wäre dieser Blog ein Medikament, würde auf dem Beipackzettel stehen: „Vorsicht, komplizierter Inhalt“. Versuchen wir trotzdem, uns an den Fakten entlang zu hangeln. Die Kurzversion der Geschehnisse lautet: obwohl der US-Konzern Monsanto Ende Oktober auf den (bereits erteilten) Patentschutz für ein Pflanzenzüchtungsverfahren verzichtet hat, wird der damit gewonnene Brokkoli wohl weiter patentgeschützt bleiben. Das bedeutet für das Unternehmen noch mehr als zehn Jahre Exklusivität bei der Vermarktung der Pflanzen, die einen erhöhten Anteil an dem – als krebsvorbeugend geltenden – Senföl Glucosinolat enthalten. Der Brokkoli wird seit diesem Jahr unter dem Namen „Beneforte“ auch in Großbritannien vermarktet.
Allerdings sind in der EU Patente auf Saatgut, Pflanzensorten und Tierrassen gar nicht erlaubt. Geschützt werden können jedoch Züchtungsverfahren, wenn sie nicht „im Wesentlichen biologisch“ entstanden sind – sprich durch Kreuzung und Selektion – sondern durch technische Methoden. Dann sind auch die resultierende Pflanzen und ihre Samen patentgeschützt. Doch was „im Wesentlichen biologisch“ bedeutet, legte das EPA jahrelang sehr großzügig aus. Beim Brokkoli wurde das Herstellungsverfahren offenbar vielmehr als technische Erfindung gewertet denn als Züchtung und Plant Science bekam 2002 das Patent zuerkannt.
Im vorliegenden Fall war die Züchtung allerdings klassisch per Kreuzung abgelaufen, nur die Selektion nach den erfolgten Kreuzungen geschah mit technischer Hilfe. Diese Methode nennt sich „smart breeding“, zu Deutsch schlaues Züchten. Monsantos Patent, das der Konzern dem britischen Unternehmen Plant Science abgekauft hatte, bezog sich auf eine molekularbiologische Testmethode, mit der noch vor dem Aussähen feststellbar ist, welche Pflanze einen erhöhten Glucosinolatgehalt hat und welche nicht. Dabei werden keine neuen Gene eingefügt. Und so klagten 2003 zwei die Schweizer Firma Syngenta und die französische Limagrain dagegen.
Nach langem Hin und her sorgte die EPA dann Ende 2010 für Klarheit, aber nur scheinbar. Sie nahm Zuchtverfahren aus dem Patentschutz heraus, die durch konventionelle Methoden erzeugt wurden und – wie im Monsanto-Fall – erst danach mit einem neuen gentechnischen Verfahren kombiniert werden. Herkömmliches Kreuzen wird, so die EPA „allein durch den Einsatz von molekularen Markern nicht patentfähig“. Völlig logisch, denn das gentechnische Verfahren dient lediglich der Auswahl bestimmter Pflanzen, erzeugt in ihnen aber keine neuen Eigenschaften. Damit unterscheiden sich auf diese Weise gewonnene Sorten klar von solchen, in die etwa artfremde Gene eingeschleust werden, um die Pflanzen widerstandsfähig gegen Schädlinge zu machen.
Wo nun das Problem ist? Hier ist es: Nach diesem Urteil durfte man erwarten, dass Monsantos Patent – und damit noch eine Reihe anderer Schutzrechte für Pflanzensorten und Tiere – unwirksam werden. Die Behörde verwies die Causa Brokkoli weiter an ihre Große Beschwerdekammer, am 26. Oktober 2011 sollte die mündliche Anhörung stattfinden. Sie fiel allerdings aus, weil Monsanto kurz vorher mit Syngenta und Limagrain einen Deal einging: Verzichtet der Konzern darauf, dass sein Selektionsverfahren geschützt ist, akzeptieren die Kläger im Gegenzug den Schutz auf die Pflanze selbst.
Fassen wir zusammen:
Die eigentliche technische Neuerung – nämlich das Auswahlverfahren um festzustellen, ob Pflanzennachkommen gewünschte Eigenschaften haben oder nicht – ist nicht patentierbar.
Das Ergebnis konventioneller Züchtung – eine Pflanzensorte mit neuen Eigenschaften – könnte entgegen EU-Recht patentierbar bleiben.
Gezüchtete Pflanzen werden also behandelt, als seien sie Erfindungen. Das sind sie offenkundig nicht. Nur weil die Mineralölindustrie das Rohöl veredelt, darf sie noch lange kein Patent auf das Produkt anmelden. Ja, Züchten kostet auch viel Geld, aber dafür gibt noch den Sortenschutz, der dem Urheber einer neuen Züchtung für ein Jahr bevorzugte Rechte zubilligt. Züchter dürfen gegen Gebühr aber damit weiterzüchten und Landwirte dürfen Samen zurückbehalten, ebenfalls gegen eine Art Nutzungsgebühr. Patente auf Lebensmittel zu vergeben ist ethisch hochgradig problematisch.
Die EPA hat noch nicht entschieden, Insider erwartet allerdings, dass die Behörde das Patent auf die Pflanzen bestätigt. Wenn das so kommt, werden de facto auch mit klassischer Kreuzung gewonnene Pflanzen patentierbar und die EPA hat ihren eigenen Beschluss ausgehöhlt. Ganz zu schweigen davon, dass sie einen rechtlich ungeheuer problematischen Präzedenzfall schafft. Die Behörde verfährt offensichtlich nach dem Motto, erst entscheiden und dann abwarten, ob jemand dagegen klagt. Der Laden gehört dringend aufgeräumt.
Permalink: http://heise.de/-1369390
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BANK, DIE KEINE GENTECHNIK USW FINANZIERT
http://www.facebook.com/EthikBank
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In einer 90 Seiten starken Anklageschrift gegen die Finanzbranche beschreibt Foodwatch, wie Banken mit Nahrungsmitteln zocken. Der NGO rief die Banken zum Verzicht auf Spekulationen mit Nahrungsmitteln auf und gibt Ackermann & Co die Mitschuld am Hunger in der Welt.
Es ist ein Geschäft auf Kosten der Ärmsten: Finanzspekulanten treiben die Preise für Nahrungsmittel in die Höhe und verschärfen die Hungerkrise. Das geht uns alle an: Mit dem Geld, das wir in Lebensversicherungen oder Pensionsfonds stecken, spekulieren Investmentbanken wie die Deutsche Bank auch auf steigende Preise von Agrar-Rohstoffen – und sorgen so für eine künstliche Nachfrage, die die Preise tatsächlich steigen lässt.
http://www.foodwatch.de/
Sehr geehrter Herr Ackermann,
etwa eine Milliarde Menschen auf der Welt hungern und sind unterernährt. Allein im Jahr 2010 stiegen die Nahrungsmittelpreise um ein Drittel und mehr als 40 Millionen Menschen wurden dadurch zusätzlich in absolute Armut gestürzt.
Die Investmentbanken sind mitverantwortlich für diese Preissprünge. Sie lenken Anlegerkapital, das mit dem eigentlichen Handel von Rohstoffen wie Soja, Weizen oder Mais nichts zu tun hat, in die Warenterminmärkte. Dadurch entstehen Spekulationsblasen, die letztlich zu verteuerten Lebensmitteln führen.
Mittlerweile haben zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen überzeugende Belege für diesen Mechanismus gefunden. Dennoch argumentieren Banken und ihre Lobbyvertretung, der Weltbankenverband IIF, es gäbe noch keine eindeutigen Beweise dafür, dass diese Art der Spekulation die Lebensmittelpreise treibe und Hungersnöte verursachen könne – daher existiere auch kein Handlungsbedarf. Kritiker sollten doch bitte die Schädlichkeit dieser Kapitalanlagen nachweisen. Diese Auffassung ist zynisch: Nicht die Hungernden müssen die Schädlichkeit eindeutig belegen, sondern die Banken die Unschädlichkeit der Spekulation. Da Sie diesen Beweis nicht erbringen, gebietet schon das Vorsorgeprinzip, das auch im europäischen Recht verankert ist, eine Abkehr von Nahrungsmittelspekulationen, um Gesundheit und Leben von Menschen zu schützen.
Sehr geehrter Herr Ackermann, Sie sind Vorsitzender einer der größten Investmentbanken der Welt und stehen auch dem mächtigen Weltbankenverband IIF vor. Sie haben immensen Einfluss auf die Politik. Die Investmentbanken haben mit hochspekulativen Produkten die gesamte Weltwirtschaft in eine Krise und Millionen von Menschen ins Unglück gestürzt. Es ist an der Zeit für Wirtschaftslenker wie Sie, nicht nur das Interesse der Finanzindustrie, sondern auch das Wohl der Menschen im Auge zu haben und wie verantwortungsvolle Weltbürger zu agieren.
Ich fordere Sie deshalb auf:
Widersetzen Sie sich nicht mehr effektiver staatlicher Regulierung, um die schädliche Spekulation mit Nahrungsmitteln zu verhindern, sondern unterstützen Sie diese Regulierung aktiv!
Gehen Sie mit der Deutschen Bank voran und steigen Sie aus jeglicher Spekulation mit Nahrungsmitteln aus!
Mit freundlichen Grüßen,
(Name wird automatisch eingefügt)
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Gesendet: Montag, 31. Oktober 2011 11:09
Betreff: Schwarzer Montag 31. Oktober 2011 – Stichtag für Österreichs Generalinventur
Sehr geehrter Herr …,
Der 31. Oktober ist nicht nur christlicher Reformationstag (Stichwort:
Luthers 95 Thesen zu Wittenberg), Weltspartag (Motto: „fein für die
Deutschen, dass 55 Mrd. Euro unvermutet auftauchen“) und Geburt des sieben
Milliardsten Menschen (UN-Schätzung, ganz ohne Volkszählung). Der 31. Oktober
ist auch Stichtag für Österreichs größtes Inventurprojekt der zweiten
Republik.
An diesem Tag soll personenbezogen für jeden einzelnen festgestellt werden,
in welchen Beziehungen die Österreicher leben, woher sie kommen, was sie
arbeiten, in welcher Wohnung sie leben und wie ihr Bildungswerdegang ist.
Damit werden wesentlich detailliertere Daten erhoben, als es EU-Volkszählung
oder Finanzausgleich erfordern, ein wirklich schwarzer Tag für die
Grundrechte der BürgerInnen.
Mit herzlichen Grüßen
Hans G. Zeger
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Betreff: Bildungsvolksbegehren, 3. – 10. November
Hallo,
ich möchte Dich auf den Beginn der Eintragungsfrist für das Bildungsvolksbegehren am Donnerstag, den 3. November, hinweisen. Bis zum 10. November kannst Du auf Deinem Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt (mit einem amtlichen Lichtbildausweis) Deine Unterstützungserklärung für das Bildungsvolksbegehren abgeben.
Den gesamten Text des Bildungsvolksbegehrens und weitere Informationen findest Du unter http://www.nichtsitzenbleiben.at/.
Setze mit Deiner Unterstützungserklärung ein Zeichen gegen den Stillstand in der Bildungspolitik in Österreich und leite bitte diese Mail an Deinen Bekanntenkreis weiter.
P.S.: All jene, die bereits im Frühjahr eine Unterstützungserklärung für die Abhaltung des Bildungsvolksbegehrens auf ihrem Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt abgegeben haben, brauchen das jetzt nicht nochmals tun, da diese (insgesamt waren das 52.000) auch für das am Donnerstag startende Volksbegehren gelten.
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Aufbau eines personenbezogenen Basisregisters erfolgte weitgehend unbemerkt
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Regierung spricht von Inventur – Offener Brief an Landeshauptleute –
hunderte Millionen Einzeldaten der Bürger zusammengetragen – Österreichs Volkszählung
widerspricht Grundsatz der Datensparsamkeit
Schwarzer Montag für Österreichs Bevölkerung
Es wurde ein gigantisches Datenbankprojekt geschaffen, das in einem
Basisregister 100e Millionen Einzeldaten über die BürgerInnen führt. Seit 6
Jahren wird intensiv auf diesen Stichtag zugearbeitet, viele dutzend
Millionen Euro in diversen Ministerien und Landesdienststellen für die
Inventur aufgebraucht. Allein die Statistik Austria verrechnet heuer 10
Millionen Euro.
Regierung spricht von Inventur
Schon 2005 schwärmte die Bundesregierung in der Regierungsvorlage zum
Registerzählungsgesetz vom Inventurcharakter dieser fälschlich bezeichneten
„Zählung“: „Gleichzeitig mit Volkszählungen werden in einer Art Inventur die
Grunddaten über die Bevölkerung (Erwerbsstatuts, Ausbildungsstand,
Familiensituation) sowie die Wohnsituation, die Arbeitstätten und die
Gebäude- und Wohnungssubstanz eines Landes erhoben und ausgewertet
(Volkszählung im weiten Sinn).“
(http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_01193/fname_051935.pdf)
Eine Formulierung mit frappanten Parallelen zur Stellungnahme eines Herrn
Direktor Burgdörfer, Leiter des deutschen Statistischen Reichsamtes, der von
der „Durchführung einer neuen Inventur des deutschen Volkes und der
deutschen
Volkswirtschaft“ sprach. Freilich bezog er sich auf die deutsche
Volkszählung
1933, diese wird populär als NS-Volkszählung bezeichnet (siehe auch
ftp://ftp.freenet.at/pla/generalinventur-2011.pdf).
Offener Brief an Landeshauptleute
Damit diese Generalinventur überhaupt möglich ist müssen dutzende Register
und Dateien reorganisiert und zusammen geführt werden. Unter anderem auch
Registrer der Bundesländer.
Die ARGE DATEN hat daher einen offenen Brief an die Landeshauptleute
gerichtet, in dem diese aufgefordert werden, die Teilnahme an dieser
bedenklichen Datenzusammenführung und Inventur zu verweigern
(ftp://ftp.freenet.at/pla/lh-offenerbrief-inventur.pdf).
Zumindest ein Ziel konnte jedoch das zweifelhafte Registerzählungsgesetz
erreichen: Die Debatte über Sinn und Unsinn einer Generalinventur, die
sowohl
volkswirtschaftlich teuer, als auch grundrechtlich bedenklich ist, konnte
aus
den Medien herausgehalten werden. Das System der Personenkennzahlen ist so
unklar und technisch so komplex aufgebaut, dass nur wenige Spezialisten es
verstehen und es medial sehr schlecht zu transportieren ist. Die ARGE DATEN
hat in ihrer Beschwerde an die DSK auch die wichtigsten technischen
Problempunkte zusammen gefasst
(ftp://ftp.freenet.at/privacy/muster/musregdsk_2011.pdf).
Der Angriff auf die Privatsphäre der Bürger ist nicht mehr durch aggressive
„Volkszähler“ sichtbar, sondern erfolgt unsichtbar, elektronisch, digital.
Zumindest in diesem Punkt unterscheidet sich die heutige Registerzählung von
der NS-Volkszählung aus 1933.
Kritik soll mundtot gemacht werden
Wie notwendig und berechtigt die Kritik am Registerzählungsgesetz ist zeigen
– mittlerweile – diverse Klagen von der Statistik Austria und ihres Anwalts
Korn, oftmals als ORF-Medienanwalt bezeichnet. Die Statistik Austria
versuchte mit einer Klage die Kritik an der Volks-/Registerzählung zu
unterbinden.
Zuletzt sollte die Berichterstattung sogar durch eine Urheberrechtsklage
(!!)
unterbunden werden. Rechtsanwalt Korn – für den die Unschuldsvermutung gilt
–
möchte die Klage der Statistik Austria als urheberrechtlich geschütztes Werk
sichern, den Zugang der Öffentlichkeit und damit eine öffentliche Diskussion
ihres Inhalts unterbinden. Ein unglaublicher Angriff auf die Presse- und
Meinungsfreiheit.
mehr –>
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=58539zip
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=77735ejz
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=15094ejp
Klicke, um auf fname_051935.pdf zuzugreifen
ftp://ftp.freenet.at/pla/lh-offenerbrief-inventur.pdf
ftp://ftp.freenet.at/pla/klage-statistik-austria-2011.pdf
ftp://ftp.freenet.at/pla/generalinventur-2011.pdf
andere –>
http://de.wikipedia.org/wiki/NUTS:AT#NUTS-Ebenen
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Seminare 2011 der ARGE DATEN http://seminar.argedaten.at/
Online Registrierung http://seminar.e-monitoring.at/anmeldung.html
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ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz
A-1160 Wien, Redtenbacherg. 20 ZVR 774004629
fon (+43)(0)676 9107032 fax (+43)(0)1 5320974
info@argedaten.at http://www.argedaten.at
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Gesendet: Montag, 31. Oktober 2011 19:38
Betreff: Weltbevoelkerung überschreitet die 7 Milliarden. Was nun?
http://www.dr-schnitzer.de/emailnachrichten.html >
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US-Behörden: Youtube muss regierungskritische Videos entfernen – KOPP VERLAG
Was in den letzten Jahren als „Verschwörungstheorie“ abgetan wurde, liegt jetzt endlich mal betreffend „Meinungsfreiheit“ offen auf
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Anmerkung der GENNETZ-Redaktion: Wir distanzieren uns uns rechtlichen Gründen von den unterschiedlichen Inhalten. Viele der obigen Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und decken sich nicht unbedingt mit unserer Meinung. Es soll aber einer Vielfalt unterschiedlicher Meinungen und Philosophien Raum geboten werden (Red GDEU, gs)