Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze Bahn frei für den grünen Süßstoff
27.09.2011, 18:19 2011-09-27 18:19:32
Die südamerikanische Stevia-Pflanze könnte bald künstlichen Süßstoffen Konkurrenz machen. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass Stevia als Süßungsmittel in Joghurts verwendet werden darf – ohne die langwierigen EU-Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Auch für andere Lebensmittelhersteller könnte die Pflanze interessant sein.
Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze Bahn frei für den grünen Süßstoff
27.09.2011, 18:19 2011-09-27 18:19:32
Die südamerikanische Stevia-Pflanze könnte bald künstlichen Süßstoffen Konkurrenz machen. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass Stevia als Süßungsmittel in Joghurts verwendet werden darf – ohne die langwierigen EU-Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Auch für andere Lebensmittelhersteller könnte die Pflanze interessant sein.
Ein aus der Pflanze Stevia gekochter Tee darf als Süßungsmittel in Bio-Joghurts verwendet werden. Diese Entscheidung, die Auswirkungen auf die gesamte Bio-Branche haben kann, hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München am Dienstag bekanntgegeben. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einer mittelständischen Molkerei aus dem oberbayerischen Andechs und der Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Starnberg.
Die Molkerei Scheitz hatte den Stevia-Tee als Zuckerersatz in zwei Bio-Joghurts gemischt. Stevia ist eine vor allem in Südamerika beheimatete Pflanze, die die hundertfache Süßkraft von Zucker hat – und damit auch für die Getränkeindustrie interessant ist. Umstritten war die Frage, ob für Stevia-Tee ein gesondertes, langwieriges Zulassungsverfahren nach der Novel-Food-Verordnung der EU nötig wäre.
Das Gericht hat die Lebensmittelüberwachung nun verpflichtet, das „Verbot des Inverkehrbringens“ zu unterlassen. Ebenfalls darf nach der Entscheidung das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit keine Meldung in das europaweite Schnellwarnsystem einstellen.
Dieses System ist in den Mitgliedsstaaten der EU installiert und dient dazu, Behörden und Verbraucher vor gefährlichen Lebensmitteln zu warnen. Eine Meldung im Schnellwarnsystem der Europäischen Union führt in der Regel dazu, dass sich Verbraucher vom gesamten Sortiment eines Lebensmittelproduzenten abwenden. Für mittelständische Betriebe kann dies das Aus bedeuten.
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Zur Info weiter geleitet.
Was kann man noch essen, wem kann man noch vertrauen?
Es wird immer schlimmer und immer mehr kommen solche Dinge ans Tageslicht.
Und die Schulmedizin weiß dann oft nicht, von wo die Krankheiten kommen.
Grüße, H.J.
Von: abgespeist.de-Newsletter [mailto:newsletter@abgespeist.de]
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2011 14:24
Betreff: Anti-Pilzmittel im Käse: Saint Albrays unverantwortliches Marketing
Newsletter: Anti-Pilzmittel im Käse – Saint Albrays unverantwortliches Marketing
Hallo und guten Tag,
der französische Käse-Multi Bongrain (Géramont, Fol Epi, Bresso) hat neuerdings was ganz Besonderes im Sortiment: Den „Saint Albray Klosterkäse“ mit „essbarer Rinde“. Das behauptet der Hersteller zumindest mit einem großen Werbehinweis auf der Verpackung. Staatliche Wissenschaftler hingegen raten von dem Verzehr solcher Rinde dringend ab. Denn sie enthält das Anti-Pilzmittel Natamycin (E235), das in der Medizin z.B. bei Darmpilzinfektionen zum Einsatz kommt. Wer über Lebensmittel kleine Mengen davon aufnimmt, läuft Gefahr, dass sich Resistenzen bilden und die Substanz als Medikament seine Wirkung verliert. Wir haben Bongrain damit konfrontiert, doch der Konzern sieht darin keinerlei Problem. Beschweren Sie sich jetzt bei dem Unternehmen, das Ihnen Anti-Pilzmittel als „essbare Rinde“ verkaufen möchte:
http://www.abgespeist.de/saint_albray/mitmachen
Das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das ebenfalls staatliche Max Rubner-Institut (MRI) sind sich einig: Mit Natamycin behandelte Käserinde sollte keinesfalls mitgegessen werden. Ausloben, dass die Rinde essbar ist, darf man laut Gesetz trotzdem. Und weil sich so eine essbare Rinde offenbar einfach besser verkauft, nutzt Bongrain das gesetzliche Schlupfloch – ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Verbraucher. Geringe Herstellungskosten sind dem Konzern wohl wichtiger, denn mit Natamycin lässt sich Personal sparen, das den Käse während der Reifung pflegt und wendet, um ihn vor Schimmel zu bewahren. Diese offensichtliche Rationalisierungsmaßnahme versucht Bongrain sogar noch als traditionell zu verkaufen: „Entdecken Sie Saint Albray Klosterkäse, der heute wie damals in aller Ruhe in unseren Käsekellern reift und dabei seinen aromatisch-cremigen Geschmack entfaltet“, heißt es auf der Verpackung. Was eine antibiotisch wirkende Substanz in der Käseherstellung mit „damals“ zu tun hat, können vermutlich nur die Marketing-Manager von Bongrain beantworten. Nicht einmal die goldgelbe Farbe des Käses ist original – da hilft der Konzern mit einem Farbstoff nach. Der ach so traditionelle Klosterkäse ist also von vorne bis hinten eine einzige Werbelüge!
Ein vermeintlicher Qualitätshersteller wie Bongrain – nach eigenen Angaben weltweit (!) die Nummer Eins für Käsespezialitäten – sollte sich seiner Verantwortung als Lebensmittelhersteller bewusst sein. Meint man. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass dem nicht so ist. Entgegen jeder Empfehlung erdreistet sich der Konzern, eine Käserinde mit Anti-Pilzmittel als etwas Besonderes auszuloben. Unterzeichnen Sie deshalb jetzt unsere E-Mail-Aktion an Bongrain:
www.abgespeist.de/saint_albray/mitmachen
PS: Saint Albray Klosterkäse ist nur eines von vielen Mogelprodukten. Damit wir auch die anderen Tricks und Schwindeleien der Lebensmittelindustrie entlarven können, brauchen wir Geld für Recherchen und Kampagnen. Unterstützen Sie deshalb unsere Arbeit und werden Sie abgespeist.de-Pate: