Rohvolution, Roundup, Fed, Fraß

http://orf.at/#/stories/2080468/
Fed kündigt neue Konjunkturmaßnahmen an

Angesichts der schwachen Konjunktur hat die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) ein erneutes geldpolitisches Manöver angekündigt. Sie wolle mit einer Umschichtung ihrer Anleihebestände die ohnehin historisch niedrigen langfristigen Zinsen noch weiter drücken, teilte die Zentralbank heute mit.

Konkret sollen langlaufende Staatsanleihen erworben werden. Zur Finanzierung der Ankäufe sollen kürzerlaufende Titel abgestoßen werden. Anders als bei der zweimaligen „Quantitativen Lockerung“ („Quantitative Easing“) im vergangenen Jahr pumpt die Fed bei der Umschichtung kein neues Geld in das System.

Den Leitzins beließ die Fed wie erwartet unverändert. Die Spanne bleibt bei 0,0 bis 0,25 Prozent. Die Zentralbank hatte bereits im August angekündigt, ihre Leitzinsen mindestens bis Mitte 2013 auf einem „äußerst niedrigem Niveau“ zu lassen.

Eine Messe für Rohkostler!
Gruß
Eve

hier der Link für alle, die ‚roh macht froh‘ selbst testen wollen:

http://www.rohvolution.de/DieMesse/Speyer.aspx

lg, hartmut

Hallo zusammen!

Anbei eine umfassende Darstellung zum RoundUp.
Und trotz allem ist dieses Mittel noch in den Regalen der Baumärkte und in
den Lagerhäusern zu finden.

Ich hoffe aber, dass es bald – im Interesse unserer Gesundheit –
verschwindet, wobei eigentlich wir Konsumenten gefordert sind (ganz einfach
nicht kaufen).

RoundUp-freie Grüße

Herbert Jung

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Marion Ruppaner [mailto:marion.ruppaner@bund-naturschutz.de]
Gesendet: Dienstag, 20. September 2011 15:32
Betreff: WG: Der Rundumvernichter Roundup; auch im Anhang

Von: Ruth Tippe [mailto:rtippe@keinpatent.de]
Gesendet: Dienstag, 20. September 2011 09:10
An: Ruth Tippe
Betreff: SZ: Der Rundumvernichter Roundup; auch im Anhang

Süddeutsche Zeitung, 20.09.2011
Wissen Seite 16

Der Rundumvernichter

Das populäre Herbizid Roundup galt als harmloses Wundermittel – jetzt
steht es unter Verdacht, Fehlbildungen bei Menschen auszulösen
Am Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist man nervös.
Gespräche mit Journalisten werden auf Tonband mitgeschnitten. Man wolle
sicher gehen, dass man korrekt zitiert werde, heißt es. Schließlich geht
es um ein heißes Thema: In einem neuen Bericht wirft eine unabhängige
Gruppe von Wissenschaftlern den Kollegen von der Behörde vor, seit mehr
als einem Jahrzehnt Gefahren zu verschweigen, die von Roundup ausgehen,
dem meistverkauften Unkrautvernichtungsmittel der Welt. Die Gruppe, die
sich „Earth Open Source“ nennt und der hochkarätige Wissenschaftler
angehören, wirft den Prüfern vor, die Datenlage zu industriefreundlich
interpretiert und somit die Zulassung auf den europäischen Markt
ermöglicht zu haben. Den acht Autoren zufolge hätten die
Verantwortlichen spätestens 1998 gewusst, dass der Wirkstoff Glyphosat
in dem Unkrautmittel Fehlbildungen bei Tier-Embryonen verursacht.
Glyphosat wurde 1970 als Wundermittel gegen Unkräuter entdeckt und von
dem amerikanischen Agrarkonzern Monsanto patentiert. Es wirkt
durchschlagend, weil es ein lebenswichtiges Enzym in den Pflanzen
blockiert. Menschen und Tiere besitzen das Enzym nicht und müssten sich
deshalb auch nicht vor einer schädlichen Wirkung fürchten, so die
damalige Annahme.
Heute kann man Roundup und andere Glyphosat-haltige Produkte in jedem
Baumarkt kaufen. Die Mittel werden eingesetzt, um Straßenränder und
Bahndämme unkrautfrei zu halten. Der Großteil der weltweit verkauften
eine Million Tonnen Glyphosat landet auf Mais- und Sojafeldern in Nord-
und Südamerika und auf Baumwollplantagen weltweit. Weil Monsantos
Bio-Ingenieure manche Saatgutsorten gentechnisch immun gemacht haben
gegen das Herbizid, überstehen die Pflanzen den Giftregen, während
unerwünschtes Grün verdorrt. Dieses Kombipaket aus Unkraut-Ex und
Super-Saatgut machte Monsanto von 1996 an schnell zum Marktführer und
die Glyphosatrezeptur Roundup zum meistverkauften Herbizid der Welt.
Noch bevor das Mittel 2002 in Europa zugelassen wurde, gab es Zweifel an
seiner Harmlosigkeit. Frösche und Lurche zählten zu den ersten Opfer,
auch Fischen bekommt es nicht. Mit dem vermehrten Einsatz häuften sich
Berichte über unerwünschte Nebenwirkungen, mehrere Gerichte verboten
Monsanto, das Mittel als ungefährlich zu bewerben. Heute stammt
schätzungsweise die Hälfte des weltweit gehandelten Glyphosats aus
chinesischen Fabriken. Seit acht Jahren mehren sich Berichte aus
Südamerika über Fehlbildungen bei Kindern, deren Eltern in der Nähe von
gespritzten Feldern leben. Für Kritiker ist das ein Beleg dafür, dass
der Wirkstoff nicht bloß im Tierversuch sein zerstörerisches Potential
zeigt, sondern jeden Tag Menschen schadet.
Erst vor kurzem hat es das BfR geschafft, eine Erwiderung auf seine
Webseite zu stellen. Darin heißt es, dass der Bericht zwar kaum neue
Fakten enthalten würde, viele der aufgeworfenen Fragen dennoch „sehr
ernst genommen werden sollten“. Eine neue Risikobewertung sei durch den
Bericht allerdings nicht notwendig geworden, meldete das Institut nach
Brüssel, wo die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen
gebeten hatte.
Wie kann es sein, dass zwei Parteien auf dieselben Daten schauen und zu
so unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Lars Niemannn vom BfR zufolge,
der in den 1990er-Jahren an der ersten europäischen Bewertung von
Glyphosat beteiligt war, liegt es daran, wie die Studien interpretiert
werden. Da ist etwa die Untersuchung an Kaninchen aus dem Jahr 1993, die
von einem deutschen Hersteller bei einem indischen Prüflabor in Auftrag
gegeben worden war. Die beteiligten Forscher verabreichten trächtigen
Kaninchen Glyphosat, um zu testen, ob die Chemikalie dem Nachwuchs
schadet. Zahlreiche Jungtiere kamen mit veränderten Herzmuskeln auf die
Welt – für Kritiker ein klarer Hinweis auf die Schädlichkeit des
Stoffes. Für die Behörde ist diese Studie hingegen wertlos, weil die
Dosierungen zum Teil derart hoch gewählt wurden, dass die Hälfte der
Muttertiere starb. Es sei ein Wunder, dass bei solchen Dosierungen nur
die Herzen der Nachkommen beschädigt waren, sagt Niemanns Vorgesetzter
Rudolf Pfeil.
Uneinigkeit herrscht auch über die Auslegung einer Studie aus dem
vergangenen Jahr. Der Embryologe Andrés Carrasco von der Universität
Buenos Aires war von Zeitungsberichten alarmiert. In Dörfern mit Feldern
Glyphosat-resistenter Pflanzen wurden demnach vermehrt Kinder mit
Fehlbildungen geboren. Carrasco injizierte im Labor das Herbizid in
Embryonen von Hühnern und Krallenfröschen, einem verbreiteten
Versuchstier der Entwicklungsbiologie. Er testete sowohl den reinen
Wirkstoff Glyphosat als auch Roundup, das mit Zusatzstoffen ausgeliefert
wird. In beiden Fällen entdeckte Carrasco Schäden, die den Fehlbildungen
beim Menschen ähneln. Für die Gruppe der Kritiker ist das ein Beweis.
Für die Experten vom BfR stellt das Experiment „sehr artifizielle
Bedingungen“ nach, da sich niemand Herbizide in die Adern spritzen würde.
Dies sind nur zwei von Dutzenden Studien, um deren Aussagekraft gerungen
wird. So sind seit der Zulassung auch zahlreiche Untersuchungen
erschienen, die schädliche Effekte des Herbizids auf Zellkulturen
zeigen. Nun stehen Forscher vor einer vertrackten Situation. Heute
würden solche Zellversuche bereits gemacht werden, wenn man eine
vielversprechende Substanz entdeckt hätte, sagt Niemann. Doch Glyphosat
stammt aus einer Zeit, in der es diese Tests noch nicht gab:
„Angenommen, ein Unternehmen würde heute Glyphosat als bislang
unbekannten Wirkstoffkandidaten testen und diese Laborergebnisse sehen,
würde man möglicherweise nicht weiter in diesen Stoff investieren.“
Der Streit um die korrekte Deutung der Daten bricht zu einem kritischen
Zeitpunkt aus. Die Europäische Kommission erteilt die Zulassung von
Pestiziden nur für zehn Jahre. Danach muss jede Substanz wieder auf den
Prüfstand. Die Gruppe „Earth Open Source“ schreibt dazu, dass sich die
Neubewertung wahrscheinlich bis 2015 verzögern werde. Die Hersteller
müssten ihre Datensätze nach einem neuen Standard aufbereiten, dafür
wolle Brüssel ihnen mehr Zeit geben. Von diesem Aufschub wusste man im
BfR bislang nichts. Niemann rechnet weiterhin damit, dass er sich im
kommenden Jahr an die Neubewertung macht. „Ich will nicht vorgreifen,
aber ich erwarte nicht, dass sich bei Glyphosat etwas verändern wird.“
Möglicherweise werde der Grenzwert für Rückstände in Nahrungsmitteln
etwas sinken.
Zu Berichten über Schäden bei Menschen geben sich die Risikobewerter
besorgt, aber zurückhaltend. „Wir können die Ursache nicht
verifizieren“, sagt Niemann. Er verdächtigt andere Chemikalien. Berichte
über Suizide aus Taiwan hatten ihn auf die Spur gebracht. Er hatte sich
gewundert, wie es möglich sein kann, dass sich Lebensmüde mit
Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln umbringen, wo die Substanz doch
so ungefährlich für den Menschen sei. Niemann vermutet, dass Beistoffe
die toxischen Effekte verursachen. Viele Unkrautvernichter sind eine
Mischung aus Glyphosat und anderen Stoffen, die ihm zu mehr Wirkung
verhelfen sollen. Sogenannte Netzmittel gehören dazu, die dem Wirkstoff
das Eindringen in die Zellen erleichtern. Und dieser Mechanismus
funktioniert auch in tierischen Zellen.
Die Risikobewertung dieser Zutaten läuft auf Ebene der Länder und nicht
europaweit wie beim Hauptwirkstoff. Sie werden auch nicht wie Pestizide
beurteilt, sondern nach der Chemikalienverordnung. Für den Handel
zugelassen werden schließlich die fertigen Mixturen. Seit Niemann den
Verdacht hegt, versuchen seine Kollegen und er, die Hersteller dazu zu
bringen, auf Zusatzstoffe zu verzichten. Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hat Zulassungsinhaber
für Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat aufgefordert, die fraglichen
Netzmittel gegen unbedenkliche Hilfsstoffe auszutauschen. Nach Angaben
des BVL sei dies in einigen Fällen bereits erfolgt. Erzwingen könne das
BVL den Austausch jedoch nicht, wenn die gesetzlichen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Derzeit sind laut BVL noch fünf
entsprechende Produkte auf dem deutschen Markt.
Nicht alle Schäden bei Menschen lassen sich mit den Netzmitteln
erklären, etwa das Auftreten von Tumoren in Lymphknoten von
Farmarbeitern, die mit Glyphosat hantierten, aber auch mit anderen
Pestiziden. Außerdem häufen sich Warnungen, dass Glyphosat den wichtigen
Kleinstlebewesen im Boden schade und Krankheiten bei einigen
Ackerfrüchten begünstigen könnte.
Die Risikobewertung ist besonders vertrackt, weil niemand weiß, wie
viele Glyphosat-Rezepturen auf dem Markt sind. Allein in Europa sind 70
verschiedene zugelassen, zwölf tragen „Roundup“ im Namen. „Roundup ist
ein Sammelbegriff“, sagt Niemann. „Wenn wir von Vergiftungsfällen mit
Roundup in Südamerika hören, wissen wir deshalb nicht, ob es dieselbe
Rezeptur wie in Europa ist.“ Das könnte erklären, warum aus Südamerika
Schäden gemeldet werden, aus den USA aber praktisch nicht. Es könnte
aber auch an falscher Anwendung liegen oder daran, dass in den USA keine
Dörfer inmitten der gespritzten Felder liegen. Claire Robinson,
Sprecherin von Earth Open Source, fordert, dass die Europäische Union
das Unkrautmittel vom Markt nimmt, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
„Viel von dem Getreide, das in Südamerika mit dem Gift behandelt wird,
ist für Europa bestimmt.“
Schon bald könnte das Problem noch näher rücken. Monsanto und andere
Unternehmen wollen ihre Glyphosat-resistenten Sorten auch in Europa
verkaufen. Von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa
hat Monsanto bereits die Freigabe für eine Sorte bekommen. Die Erlaubnis
aus Brüssel steht aber noch aus. Kommen die Saaten, werde die
Roundup-Belastung in Europa „exponentiell wachsen“, warnt Robinson. Ein
baldiger Bann des Herbizids würde ihr zufolge auch ein wichtiges Signal
aussenden: „Wenn bereits ein als relativ sicher geltendes
Pflanzenschutzmittel so gefährlich ist, was ist dann mit all den anderen
zugelassenen Pestiziden, über deren Giftigkeit sich alle einig sind?“
HANNO CHARISIUS

Die Neubewertung verzögert sich, Firmen müssen Daten aufbessern.
Die Risikobewertung ist vertrackt, es gibt viele Roundup-Rezepturen.
Wo außer Mais höchstens noch ein Strommast auf dem Feld steht, aber kein
anderes Gewächs mehr, ist oft das Herbizid Roundup (Glyphosat) versprüht
worden. H. Heine / Mauritius-Images / Imagebroker

http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/24439.html

21.09.2011 |

Koalition lehnt strengeren Verbraucherschutz im Gentechnikrecht ab

Campact Plakat-Aktion zum Gentechnikgesetz vor dem Bundestag.
Heute ist ein Antrag der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt worden, das Gentechnikgesetz im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgericht (BVG) vom November letzten Jahres zu ändern. Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP dagegen gestimmt. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, den Vorrang für Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht zu verankern. Denn das BVG hatte im November letzten Jahres in einem Urteil das Gentechnikgesetz bestätigt und betont, dass die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen geschützt werden müssen. Das Vorsorgeprinzip könnte dafür noch strenger vom Gesetzgeber im Gentechnikrecht verankert werden, so die Richter.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_09/2011_362/01.html

Koalitionsfraktionen lehnen SPD-Antrag zum Thema Gentechnikrecht ab

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – 21.09.2011

Berlin: (hib/EIS) Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (17/6479) gescheitert, den Vorrang für Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht zu verankern. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP wurde am Mittwochvormittag im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegen die Stimmen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen das Vorhaben abgelehnt.
Der Antrag sei von den Sozialdemokraten als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2010 vorgelegt worden. „Darin wurde festgestellt, dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material nicht zu verhindern ist“, hieß es von der SPD. Das Urteil habe deutlich gemacht, dass „die Koexistenz von Genanbau und gentechnikfreier Landwirtschaft nicht möglich ist“. Aus diesem Grund sei der Gesetzgeber verpflichtet, künftige Generationen zu schützen. „Wer das eine erhalten will, muss das andere verbieten“, sagte die SPD.

Widerspruch ernteten die Antragsteller seitens der Regierung: „Der Schutz der Umwelt und des Menschen ist Kern des Gentechnikregelwerks.“ Aufgabe des Gesetzgebers müsse aber auch sein, beiden Arten des Wirtschaftens gerecht zu werden. Darüber hinaus diene dem Verbraucherinteresse, zwischen beide Produktgruppen entscheiden zu können.

Die Grünen begrüßten den „deutlich kritischen Gentechnikkurs der SPD“, der aus dem Antrag herauszulesen sei. Doch forderten sie Spezifizierungen, denn ihrer Ansicht nach soll sich die Regierung auf EU-Ebene gegen die „Aufweichung“ der Politik der Null-Toleranz bei Verunreinigung natürlichen Saatguts und Lebensmitteln durch gentechnisch verändertes Material einsetzen.

Die CDU/CSU kritisierte den Antrag als unschlüssig: „Am Anfang heißt es, dass Gentechnik zugelassen werden darf, am Ende jedoch, dass Gentechnik nicht kontrollierbar ist“. Die CDU/CSU räumte aber ein, dass ohne eine umfassende Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln für Verbraucher keine echte Wahlfreiheit besteht. „Aber SPD und Grüne haben bei bisher vorgelegten Vorschlägen auch nicht konstruktiv mitgearbeitet“, monierte ein Sprecher von CDU/CSU.

„Auch die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrogentechnik müssen bedacht werden“, hieß es aus den Reihen der Fraktion Die Linke. Es sei zu befürchten, dass es in Zukunft ohnehin keine echte Wahlfreiheit geben werde, wenn sich auf den Feldern gentechnisch veränderte und unveränderte Pflanzen mischen.

Die FDP-Fraktion erklärte, dass auch in Zukunft Landwirtschaft mit Gentechnik möglich sein muss. „Die Biosicherheitsforschung ist in Deutschland führend“, sagte ein Vertreter der Liberalen. Es sei nicht im Interesse der Verbraucher, wenn die Bundesrepublik in diesem Bereich ins Hintertreffen gerate. „Natürlich ist eine umfassende Kennzeichnungspflicht erforderlich“, hieß es weiter. Doch mahnte die FDP-Fraktion eine Versachlichung der Debatte an und verwies darauf, dass bereits heute eine Vielzahl von Lebensmittelzusatzstoffen und Arzneien mit Hilfe der Gentechnik produziert und ohne Probleme verzehrt würden.

http://zeit-fragen.ch/index.php?id=403

Österreich: Einspruch und Vorbehalt zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)
Offener Brief von Dr. iur. DI. Heinrich Wohlmeyer und Hon. Prof. Gen. Dipl.-Kfm. Günther Robol Dir. i. R. Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

An
Bundespräsident Doz. Dr. iur. Heinz Fischer; Präsidentin des Nationalrats Mag. Barbara Prammer; Bundeskanzler und Parteiobmann Werner Faymann; Vizekanzler und Parteiobmann Dr. iur. Michael Spindelegger; Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. iur. Maria Fekter; Bundesminister für Wirtschaft, Familie u. Jugend Dr. iur. Reinhold Mitterlehner;
Bundessprecherin Die Grünen Dr. iur. Eva Glawischnig; Obmann Freiheitliche Partei Österreichs Heinz-Christian Strache; Obmann des Bündnis Zukunft Österreich Josef Bucher
An die Delegationsleiter im Europäischen Parlament:
MEP Dr. iur. Hannes Swoboda
MEP Mag. MBL Othmar Karas
MEP Dipl.Dolm. Ulrike Lunacek
MEP Andreas Mölzer

15. 09. 2011

Betrifft: Vorhalt bezüglich der Zustimmung bzw. Ratifikation des Vertrages zur Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Wir haben den uns vorliegenden Vertragsentwurf als mündige Staatsbürger gewissenhaft studiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass dieses Vertragswerk nicht akzeptiert werden darf. Wer dies dennoch tut, der ist, wenn die absehbaren Folgen eintreten, mit Dolus eventualis gehandelt habend zu beurteilen.
Das Vertragswerk widerspricht nicht nur den EU-Verträgen, im Vertrauen auf welche einer EU-Mitgliedschaft zugestimmt bzw. diese fortgesetzt wurde, sondern auch der österreichischen Bundesverfassung, da es die Abgabe des vornehmsten Hoheitsrechtes jeder Demokratie – nämlich der Finanzsouveränität – bedeutet.

Wenn dieses Vertragswerk akzeptiert wird, werden die europäischen Staaten zugunsten einer anonymen und nicht demokratisch legitimierten Finanzindustrie fremdbestimmt. Drastisch ausgedrückt kommt es zu einer anonymen Finanz-Versklavung über ein Ermächtigungsgesetz im Kleide der Solidarität.

Insbesondere werden Verpflichtungen zugunsten des Finanzsektors eingegangen werden, die die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens und die Hilfsbereitschaft der Bürger/innen überfordern.
Die «bedingungslosen und unwiderruflichen» Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen (Art. 8 u. 9) zeugen von dieser Fesselung zugunsten der grossen Kapitaleigner.
Über das mit dem IWF zu pflegende Einvernehmen ist der indirekte Einfluss der USA festgeschrieben, von denen die Finanzkrise inszeniert wurde und wird.
Die geforderten Privilegien und Immunitäten würden bewirken, dass die Akteure, die Europas Bürger zur Kasse bitten, de facto einen rechtlich nicht belangbaren Überstaat bilden.
Die «umfassende gerichtliche Immunität» des ESM gemäss Artikel 27 und die gerichtliche Immunität der Organe gemäss Art. 30 sind ein rechtlicher Freibrief.
Art. 17 ermöglicht die Kreditaufnahme durch den ESM. Weil sich der ESM an den Mitgliedsstaaten regressieren kann, sind Schuldenorgien ohne parlamentarische Kontrolle möglich, und die Akteure am Kapitalmarkt können mit praktisch risikolosen Krediten prächtig verdienen. Wenn man schon die Geldmenge vermehrt, dann sollte die Geldschöpfung kostengünstig direkt durch die EZB und nicht über den verteuernden zweifachen «Zwischenhandel» des Finanzsektors erfolgen.

Die Abgehobenheit von den Sorgen und Nöten der Bürger und die zu erwartenden Austerity-Vorgaben drohen zu bürgerkriegs ähnlichen Zuständen zu führen. Wenn nämlich die Bürger/innen aufwachen und sehen, dass die Finanzmächtigen, die laufend von ihnen Opfer fordern, sich selbst eines angemessenen Beitrags zur Finanzierung der Gemeinwesen entziehen, dann werden sie revoltieren.
Wir dürfen noch hinzufügen, dass wir alle Politiker rechtzeitig gewarnt haben, aber als Untergangspropheten abgetan wurden.

Bei der Einführung des Euro haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass man über eine gemeinsame Währung eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht erzwingen kann. Eine gemeinsame Währung muss vielmehr auf diese aufsetzen.

Wir haben rechtzeitig unsere Erwartung mitgeteilt, dass das Auslaufen von Anleihen in Griechenland, Spanien und Portugal zum Anlass erhöhter Zinsforderungen genommen werden wird.
Wir haben auch mitgeteilt, dass man Schulden nur durch Konkurs oder Ausgleich oder einvernehmliche Schuldenstreichung los wird – und nicht durch das Umsatteln zu Lasten Dritter. Da die grossen Finanzakteure bewusst die Risiken eingegangen sind und auch hohe Zinsen verlangt haben (diese enthalten eine Risikoprämie) sollten sie auch das Risiko tragen.

Da sich die europäischen Politiker so leicht ins Bockshorn jagen liessen, wurde die Strategie noch dreister: Man hängte den europäischen Staaten (Bürgern) über «Rettungsschirme» die Risiken um und begann auf dieser Basis im Angesicht der immer evidenter werdenden Dollarschwäche den Angriff auf den Euro als Konkurrenten des Dollars. Hierzu gab der TEC (Transatlantic Economic Council) Flankenschutz.

Dieser Angriff auf den Euro bringt dem Dollar Zeitgewinn, kann ihn aber nicht retten. Daher ist es notwendend, dass wir statt der Übernahme zusätzlicher, praktisch unbegrenzter Haftungen ein reformiertes Weltwährungssystem und einen «Währungsschnitt» einfordern. Die aus Luft (fiat money) kreierte Finanzblase muss gesteuert implodieren, damit die Schuldnerstaaten und Bürger wieder atmen können.
Wie absehbar die Entwicklung und wie wenig mutig oder blind die bisherige Politik war, aber auch wieviel Mut es braucht, um die Systemzwänge zu ändern, möge das abschliessende Zitat aus der 1931 veröffentlichten Enzyklika Quadragesimo Anno Par. 106 zeigen: «Zur Ungeheuerlichkeit wächst diese Vermachtung der Wirtschaft sich aus bei denjenigen, die als Beherrscher und Lenker des Finanzkapitals unbeschränkte Verfügung haben über den Kredit und seine Verteilung nach ihrem Willen bestimmen. […] das Lebenselement der Wirtschaft ist derart unter ihrer Faust, dass niemand gegen ihr Geheiss auch nur zu atmen vermag.»

Nehmen Sie, bitte, zur Kenntnis: Weitermachen wie bisher bedeutet Handeln mit Dolus eventualis. Der sanfte Aufstand in Richtung Neuordnung ist unvermeidlich.
Dr. iur. DI. Heinrich Wohlmeyer, Hon. Prof. Gen. Dipl.-Kfm. Günther Robol Dir. i. R. Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

An das

Bürgerservice des
Bundesministeriums für Gesundheit, Jugend und Familie!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erlaube mir, Ihnen im Anhang einen Artikel der Kronenzeitung vom 21. Sept. 2011 zu übermitteln und würde Sie dringend ersuchen, diesen an den

Herrn Bundesminister

vorzulegen.

Ist die Vorgangsweise gemäß Artikel wirklich gesetzlich legal, dann würde ich dringendst – im Interesse unser aller Gesundheit – um entsprechende Überprüfung der gesundheitlichen Risiken bei einer solchen Vorgangsweise, ersuchen.

Allgemein wird diese Vorgangsweise von Konsumenten keinesfalls gutgeheißen, zumal die gesundheitlichen Auswirkungen nicht absehbar sind.

Was einmal eingefroren war, sollte man keinesfalls mehr als „Frischfleisch“ verkaufen können = eigentlich Irreführung der Konsumenten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Herbert Jung
Himbergerstrasse 10-12/8/4
2482 Münchendorf
0664/476 87 22

Editorial:

Alle Abonnenten und Abonnentinnen bitte ich um Verzeihung – hab‘ zu früh aufs Knopferl gedrückt… 🙂

Gia Simetzberger, GDEU

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