Oslo, Chimären, Gier und Unmenschlichkeit

Die folgenden Meldungen drücken die Meinung der jeweiligen AutorInnen aus (GDEU).

Einige Gedanken zum Fall von Oslo:

– Norwegen will/wollte mit Ende Juli endgültig aus dem Libyen-Krieg aussteigen http://tinyurl.com/3dlnkmj
– Der festgenommene Mann scheint Freimaurer zu sein http://tinyurl.com/3jna4o6 . Das passt mit einer national eingestellten Person nicht zusammen

– Norwegen wird als erster europäischer Staat Palästina anerkennen. Dies betonte Außenminister Jonas Gahr Stoere erst vor wenigen Tagen nach einem Treffen mit dem Präsident der palästinensischen Autonomiebehörde Mahmud Abbas in Oslo http://german.ruvr.ru/2011/07/19/53430649.html

– Am Tag vor dem schrecklichen Attentat beim sozialistischen Jugendcamp war Außenminister Stoere hier zu Gast http://tinyurl.com/3q84blg (siehe vor allem auch das Foto!). „Die Palästinenser müssen ihren eigenen Staat haben, die Besetzung muss enden … und es muss jetzt passieren“, sagte er vor den jubelnden Jugendlichen. Übersetzung aus dem Norwegischen (ohne Gewähr): “The Palestinians must have their own state, the occupation must end, the wall must be described and it must happen now.”

– Nach solchen Verbrechen kam es bislang immer – dank des kollektiven Schockzustandes der Bevölkerung – zu einer massiven Einschränkung der Bürgerrechte. Wer profitiert da wirklich?

– Sofort wird europaweit über Waffenbesitzverbote für Bürger diskutiert. Dabei wird außer Acht gelassen, dass gerade bei solchen Anschlägen/Amokläufen Menschen mit Waffe dem schrecklichen Treiben bald ein Ende setzen können, ohne Schusswaffe sind alle hilflos. Während die Bevölkerung entwaffnet werden soll, können sich Verbrecher immer (illegal) Waffen besorgen.

–  Alle anderen Themen sind wie nicht existent. Auch das unfassbare Rettungspaket mitsamt „Stabilisierungsmechanismus“ nicht mehr, wodurch die Euro-Länder sich zu einer finanziellen Haftungsgemeinschaft zusammenschlossen http://tinyurl.com/3cd5sza (sehr guter Kommentar!).

– Auch soll uns allen das 10-Jahresjubiläum der Anschläge am 11. September in einem anderen Licht erscheinen – und keine Diskussion rund um die vielen Lügen erfolgen. Hier einige tolle Filme, die die offizielle und zugleich verrückteste Verschwörungstheorie – die mit Osama und den 19 Räubern – gründlich hinterfragt: http://www.wahrheiten.org/blog/911-luege/

Nicht umsonst heißt ein Sprichwort „Lügen wie gedruckt“. Wer sich umfassend informieren will, dem seien alternative Medien ans Herz gelegt, wie z.B. www.infokrieg.tv .

Sehr empfehlenswert eine Dokumentation über den „rechten Terror“ unter falscher Flagge am Beispiel des Anschlags in Oklahoma 1995 http://infokrieg.tv/wordpress/2011/07/23/infokrieg-tv-episode-2-oklahoma-city/ .

Zum Schluss noch etwas Erbauliches zur Wirkung der Gedanken:

http://www.youtube.com/watch?v=9tWTP4XHYV8&feature=related

Herzliche Grüße,
Klaus Faißner

Fernsehen anders – Fernsehen zeitgemäß – Fernsehen der Zukunft:
Supreme Master TV >

Heutiger Nachtrag: Dokumente zum Feilmeier-Newsletter >

Wissenschaftler schlagen Alarm PDF

Genstücke in der Muttermilch nachgewiesen DOC

UN bestätigt Gefährdung durch Gennahrung PDF

Immer mehr Antibiotika in der Geflügelmast PDF

Spiegel_3-2011_Siegel_ohne_Wert PDF

SPIEGEL – Glyphosat PDF

Vorsicht vor RTRS-Soja als nachhaltig PDF

http://zeit-fragen.ch/index.php?id=306

Vom Wesen der Genossenschaft
von Helmut Faust*
Kooperation mit wirtschaftlichem Zweck

Wir sahen, dass die der Genossenschaft innewohnende Grundidee auf den einfachen, uralten Gedanken der Kooperation, der Zusammenarbeit, zurückgeht: Ist ein einzelner zu schwach, ein wirtschaftliches oder anderes Ziel zu erreichen, so vereinigt er sich mit anderen. Gemeinsame Bedürfnisse oder Interessen führen einen organisatorischen Zusammenschluss herbei.

Freiwilligkeit

Zu einer Genossenschaft schliessen sich die Menschen immer aus freiem Willen zusammen; nur auf dem Boden der Autonomie, das heisst auf dem Recht, sich selbst zu verwalten, können sie sich zur genossenschaftlichen Verbundenheit bekennen. Dieser Grundzug der Freiwilligkeit ist neben der Gemeinschaftsidee ein wesentliches Merkmal der Genossenschaft.

Offene Mitgliedschaft

In der grundsätzlichen «Offenhaltung» des Teilnehmerkreises der Genossenschaft hat nicht nur die wirtschaftliche Freiheit der Mitglieder ihre Anerkennung gefunden; die «offene Mitgliedschaft» ist auch der Ausdruck des sozialpolitischen Wollens der Genossenschaft. Jedem, der sich genossenschaftlich betätigen will, der durch seine Mitarbeit zur Förderung und Verbreitung des genossenschaftlichen Gedankens beitragen möchte, soll der Zutritt zu einer Genossenschaft möglich sein, niemand, der guten Willens ist, kann von der Mitgliedschaft ferngehalten werden.

Die soziale Komponente

Wenn die Genossenschaften auch grundsätzlich nicht einzig und allein Werkzeuge zur Beseitigung oder Linderung materieller Not sein sollen und theoretisch alle Volksschichten, Stände und Klassen umfassen können, so waren und sind sie doch zu einem erheblichen Teil wirtschaftlich schwache Elemente; industrielle und ländliche Arbeiter und die sogenannten mittelständischen Kreise, Bauern, Handwerker und Kleinhändler, haben durch die genossenschaftliche Vereinigung ihre ökonomische Schwäche zu überwinden und ihre Stellung am Markt zu festigen getrachtet. Ja, wir dürfen sagen, dass gerade die Betätigung der Genossenschaften zugunsten wirtschaftlicher unterlegener oder zurückgebliebener Wirtschaftsgebiete und überhaupt ihre Verwurzelung in den breiten Volksschichten die soziale Komponente der genossenschaftlichen Wirtschaftsform unterstreicht.

Das persönliche Element

Man hat hin und wieder die Genossenschaften als die «Aktiengesellschaften der kleinen Leute» bezeichnet. Das aber ist der Versuch einer Veranschaulichung, die in keiner Weise das Wesen der Genossenschaft trifft. Vergleichen wir die Aktiengesellschaft als typische Vertreterin der reinen Kapitalgesellschaften mit der Genossenschaft in nur wenigen Punkten, so treten die Unterschiede sofort augenfällig hervor. Auch bei der Aktiengesellschaft haben wir die Zusammenfassung vieler einzelner Kräfte zur Erreichung eines Wirtschaftszieles; aber es ist die Vereinigung von Kapitalien. Bei der Genossenschaft dagegen herrscht das persönliche Element ganz unverkennbar hervor. Wirtschaftende Menschen sind die Träger der Genossenschaft, nicht die von ihnen eingezahlten Kapitalien. In solchem Sinne ist auch das Prinzip der Gleichberechtigung zu betrachten, das verankert ist in der gesetzlichen Bestimmung, dass jeder Genosse, gleichviel mit welcher Zahl von Geschäftsanteilen er beteiligt und wie hoch sein eingezahltes Geschäftsguthaben ist, in der Generalversammlung nur eine Stimme hat.
Diese Gleichheit des Stimmrechts und die an die Person gebundene Mitgliedschaft sind die besonderen Kennzeichen der genossenschaftlichen Organisation; sie beruhen auf der persönlichen Grundlage der Genossenschaft und sollen die Gewähr dafür geben, dass der wirtschaftlich Schwächere an den Entscheidungen nicht minder beteiligt wird als der Stärkere und dass der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb niemals von anderen, gegen die Mitglieder gerichteten, insbesondere kapitalistischen Interessen beherrscht werden kann.

Demokratische Verwaltung

In der Anerkennung der Prinzipien der Freiwilligkeit und der Gleichberechtigung wird schon deutlich, dass in der Genossenschaft die wirtschaftliche Demokratie verwirklicht wird. Das zeigt sich auch darin, in welcher Weise ihren Mitgliedern die Teilnahme an der Willensbildung ermöglicht wird, also in ihrem organisatorischen Aufbau und in der Art ihrer Verwaltung.
Jeder einzelne Genosse kann sich nicht nur mittelbar in die Kontrolle der Genossenschaft einschalten, sondern auch an den Entscheidungen über das Schicksal der Genossenschaft mitwirken.
So hat die Selbstverwaltung, das heisst die freie, unabhängige Lenkung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch die Mitglieder, in der Genossenschaft ihre Verwirklichung gefunden; sie ist zum tragenden Grundsatz des Genossenschaftswesens geworden.

*    Der Text ist ein Auszug aus dem Schlusskapitel des heute leider vergriffenen, 1958 in erster und 1977 (Verlag Knapp) in der hier verwendeten dritten Auflage erschienenen Buches von Helmut Faust: Geschichte der Genossenschaftsbewegung. Ursprung und Aufbruch der Genossenschaftsbewegung in England, Frankreich und Deutschland sowie ihre weitere Entwicklung im deutschsprachigen Raum.

http://www.focus.de/politik/deutschland/agrar-umweltministerin-warnt-vor-risiken-von-genkartoffel_aid_648549.html

AgrarUmweltministerin warnt vor Risiken von Genkartoffel
Samstag, 23.07.2011, 13:01

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat vor Risiken durch die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel gewarnt.

Die EU hat den kommerziellen Anbau der Kartoffel Amflora zugelassen ohne konkrete gesetzliche Regelung für die Praxis. Das finde ich unglaublich“, sagte die Grünen-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa in Mainz. „Wir wissen, dass das Pflanzgut bei Kartoffeln im Gegensatz zu den Aussagen der Wirtschaft nicht durch Frost abgetötet wird. Da kann man nicht sagen, alles ist komplett im Griff.“ Eine Übertragung durch Mäuse sei beispielsweise noch nicht erforscht.

Die EU-Kommission hatte die Stärkekartoffel Amflora der BASF Anfang 2010 für den kommerziellen Anbau zugelassen. In Deutschland wurde sie im vergangenen Jahr erstmals kommerziell in Mecklenburg- Vorpommern gepflanzt. Dagegen gab es viele Proteste. Die Ernte wurde in diesem Jahr vernichtet. Die Sorte wird 2011 auf deutlich verkleinerter Fläche in Sachsen-Anhalt angebaut. Die Stärke soll der Industrie helfen, Rohstoffe zu sparen.

Höfken will die Gentechnik-Forschung der BASF in Rheinland-Pfalz nicht behindern. „Es gibt von unserer Seite keinerlei Intention, die Forschung einzuschränken. Die Forschung ist frei“, betonte Höfken. Der Bereich Biotechnologie stehe nicht infrage. Die Agro-Gentechnik sei nur ein winziger Teil davon. Die Industrie müsse aber dafür sorgen, dass beim Anbau anderen kein Schaden entstehe. „Das ist bisher nicht gewährleistet. Die Frage der Insektenübertragung ist zum Beispiel nicht geregelt.“
ie Grünen-Politikerin befürchtet, dass die Abstände zu genveränderten Feldern wegen einer Novelle des Gentechnikgesetzes von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sinken können. „Es darf aber keine Abstriche an der Sicherheit geben“, forderte die Ministerin. Es dürfe nicht zu einer Vermischung mit gentechnikfreien Pflanzen kommen. „Eine Verringerung der Abstände kommt meines Erachtens nicht in Betracht, auch aus rechtlichen Erwägungen. Außerdem muss es ein einheitliches Schutzniveau geben in der EU.“

AUTARKE WELT – Ideennetzwerk für Unabhängigkeit und Selbstversorgung

über einen videolink aus meinem verteiler sind wir auf folgende webseite aufmerksam geworden. eine fundgrube für umsetzbare ideen:
http://www.autarkewelt.de/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110723_OTS0027/berlakovich-hochqualitativer-biolandbau-erfordert-ausgleichszahlungen

Berlakovich: Hochqualitativer Biolandbau erfordert Ausgleichszahlungen
Utl.: Mehrleistungen im Sinne von Bevölkerung und Umwelt abgelten =

Wien (OTS) – „Ohne Ausgleichszahlungen wäre in Österreich keine
vielfältige und flächendeckende Landwirtschaft – selbst in
benachteiligten und gebirgigen Regionen – möglich. Ein besonderes
Qualitätsaushängeschild ist dabei der Biolandbau, der etwa einen
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel,
eine besonders tierfreundliche Haltung und 100%ige
Gentechnik-Freiheit auch in der Fütterung garantiert. All diese
Mehrleistungen, die der Bevölkerung und der Umwelt gleichermaßen zu
Gute kommen, sollten der Gesellschaft auch etwas wert sein“, betont
Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich im Rahmen der aktuellen
Diskussion über die Zukunft des Agrarbudgets. „Ich setze mich dafür
ein, dass die Ausgleichszahlungen auch in der neuen EU-Finanzperiode
ab 2014 und nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
sichergestellt werden. Bio ist Naturnähe, Bio ist Lebensqualität, das
muss es weiterhin geben.“
Ohne Ländliche Entwicklung kein Biolandbau

Die Mehrleistungen der Biobäuerinnen und Bauern werden jedes Jahr mit
insgesamt 249 Mio. Euro ausgeglichen bzw. damit Kontrollen,
Absatzankurbelung und Bildungsmaßnahmen sichergestellt. Der
Löwenanteil dieser Mittel, 156 Mio. Euro, kommt aus der Ländlichen
Entwicklung, genauer gesagt dem Agrarumweltprogramm (ÖPUL). Dabei
werden die LandwirtInnen für konkrete Umweltleistungen bezahlt, die
mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden sind. 70 Mio. Euro
erhalten Biobergbäuerinnen und -bauern im Rahmen der so genannten
Ausgleichszulage für den Mehraufwand, mit dem ihre Arbeit im oftmals
unwegsamen Gelände verbunden ist.

Kampf auf EU-Ebene für Beibehaltung der Mittel

„Das macht deutlich: Ohne Ländliche Entwicklung kein Biolandbau.
Diese Ausgleichszahlungen sind bestens investiertes Geld. Sie sorgen
für eine umweltfreundliche, flächendeckende Bewirtschaftung und
höchstqualitative, heimische Lebensmittel zu leistbaren Preisen.
Daran darf auch die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik nichts
ändern. Ich kämpfe auf EU-Ebene dafür, dass wir Weltmeister und
internationaler Vorreiter im Biolandbau bleiben können“, stellt
Berlakovich entschieden fest.

Bio ist Wellness für Gaumen und Seele

Mittlerweile wird knapp ein Fünftel der landwirtschaftlichen
Nutzfläche unseres Landes, insgesamt 545.700 Hektar, von 21.800
Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern bewirtschaftet. Das entspricht 16,2%
der Landwirtschaftsbetriebe. „Diese Entwicklung geht Hand in Hand mit
der Konsumentennachfrage. Auch der diesjährige Lebensmittelbericht
bestätigt, dass Bio ist nicht nur im Trend liegt, sondern
mittlerweile zu Standard geworden ist“, so Berlakovich. „Bio ist
Wellness für Gaumen und Seele. Darauf schwören immer mehr Menschen.
Mir ist es wichtig, diesem Wunsch der KonsumentInnen nachzukommen und
für die geeigneten politischen Rahmenbedingingen zu sorgen. Ich will
erreichen, dass dafür die notwendigen finanziellen Mittel
sichergestellt werden“, sagt der Landwirtschaftsminister. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Mag. Claudia Jung-Leithner
Lebensministerium, Pressestelle
Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, 6963


http://www.focus.de/politik/deutschland/agrar-umweltministerin-warnt-vor-risiken-von-genkartoffel_aid_648549.html

AgrarUmweltministerin warnt vor Risiken von Genkartoffel
Samstag, 23.07.2011, 13:01

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat vor Risiken durch die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel gewarnt.

Die EU hat den kommerziellen Anbau der Kartoffel Amflora zugelassen ohne konkrete gesetzliche Regelung für die Praxis. Das finde ich unglaublich“, sagte die Grünen-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa in Mainz. „Wir wissen, dass das Pflanzgut bei Kartoffeln im Gegensatz zu den Aussagen der Wirtschaft nicht durch Frost abgetötet wird. Da kann man nicht sagen, alles ist komplett im Griff.“ Eine Übertragung durch Mäuse sei beispielsweise noch nicht erforscht.

Die EU-Kommission hatte die Stärkekartoffel Amflora der BASF Anfang 2010 für den kommerziellen Anbau zugelassen. In Deutschland wurde sie im vergangenen Jahr erstmals kommerziell in Mecklenburg- Vorpommern gepflanzt. Dagegen gab es viele Proteste. Die Ernte wurde in diesem Jahr vernichtet. Die Sorte wird 2011 auf deutlich verkleinerter Fläche in Sachsen-Anhalt angebaut. Die Stärke soll der Industrie helfen, Rohstoffe zu sparen.

Höfken will die Gentechnik-Forschung der BASF in Rheinland-Pfalz nicht behindern. „Es gibt von unserer Seite keinerlei Intention, die Forschung einzuschränken. Die Forschung ist frei“, betonte Höfken. Der Bereich Biotechnologie stehe nicht infrage. Die Agro-Gentechnik sei nur ein winziger Teil davon. Die Industrie müsse aber dafür sorgen, dass beim Anbau anderen kein Schaden entstehe. „Das ist bisher nicht gewährleistet. Die Frage der Insektenübertragung ist zum Beispiel nicht geregelt.“
ie Grünen-Politikerin befürchtet, dass die Abstände zu genveränderten Feldern wegen einer Novelle des Gentechnikgesetzes von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sinken können. „Es darf aber keine Abstriche an der Sicherheit geben“, forderte die Ministerin. Es dürfe nicht zu einer Vermischung mit gentechnikfreien Pflanzen kommen. „Eine Verringerung der Abstände kommt meines Erachtens nicht in Betracht, auch aus rechtlichen Erwägungen. Außerdem muss es ein einheitliches Schutzniveau geben in der EU.“

http://www.aerzteblatt.de/blogs/46725/Ethische_Bedenken_gegen_Mischwesen_aus_Mensch_und_Tier.htm

Ethische Bedenken gegen Mischwesen aus Mensch und Tier
(Freitag, 22. Juli 2011, 18:47)

Vor fünf Jahren haben britische Forscher Versuchstiere mit einem menschlichen Chromosom versehen, um die Pathogenese des Morbus Down zu studieren. Inzwischen gibt es Mäuse mit menschlichem Leber- oder Pankreasgewebe oder Ziegen mit menschlichen Blutzellen. Die technischen Möglichkeiten der Gentechnik sind hier kaum begrenzt.

Und da es sich um Versuche an Tieren handelt, greift das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz nicht. Dieses verbietet nämlich nur die Bildung von menschlichen Chimären, also das Einbringen von fremder Erbinformation in eine menschliche Eizelle, nicht aber den umgekehrten Fall. Bei den genannten Versuchen wurde nämlich menschliche Erbinformation in Eizellen anderer Spezies eingebracht. Das ist legal, soweit es nicht gegen die Regeln des Tierschutzes verstößt.

Die Tierschutzgesetze wurden aber aus einem anderen Grund geschaffen. Es gibt hier eine ethische und gesetzliche Lücke, die geschlossen werden muss. Eine Gruppe der British Academy of Medical Sciences hat jetzt einen Vorschlag gemacht, was verboten werden sollte.

Viele Bürger dürften durch den Entwurf das erste Mal erfahren, was tatsächlich möglich wäre. So könnten die Keimzellen von Tieren mit menschlichen Genen versehen werden. Dies würde nicht nur für eine Generation, sondern auf Dauer „Zwischenwesen“ schaffen. Dies sollte nach Ansicht der Gruppe um Robin Lovell-Badge vom Medical Research Council in London verboten werden.

Die ethischen Grenzen würden nach Ansicht der Autoren auch überschritten, wenn Affen mit menschlichen Hirnzellen gezüchtet würden, die bei den Tieren menschliche Verhaltensweisen erzeugen. Auch das Einbringen von menschlichen Stammzellen in tierische Eizellen sollte „off-limits“ sein. Über diese Fragen besteht Konsens.

Es gibt allerdings auch Bereiche, die kontrovers sind. Was ist von Tierversuchen zu halten, bei denen menschliche Gene in Mäuse eingebracht werden, die einzelne Funktionen des Gehirns steuern, beispielsweise die Entwicklung eines Morbus Parkinson. Lovell-Badge und Mitarbeiter würden dies gerne von Fall zu Fall entscheiden.

Es ist abzusehen, dass ethische Fundamentalisten ein generelles Verbot fordern werden. Dies würde aber, wenn man eine kategorische Ablehnung zu Ende denkt, weite Teile der biomedizinischen Forschung infrage stellen. Denn Experimente mit transgenen Tieren gehören heute zum Standard.

Die Vorschläge der britischen Academy of Medical Sciences dürften gerade in Deutschland, wo „bioethische Empfindlichkeiten akut sind“ (Nature) für reichlich Diskussionsmaterial sorgen. Die Briten scheinen die Frage liberaler zu sehen. In einer von Nature veröffentlichten Umfrage hatten 45 Prozent keine Einwände gegen das Einbringen von menschlichen Hirnzellen in Versuchstiere.

…KEIN STRAFRECHTLICH RELEVANTER TATBESTAND? GESCHÜTZTE WERKSTÄTTE ODER WAS???… (FG, GDEU)

http://steiermark.orf.at/stories/528143/

Uni Graz: Gentechnik-Pflanzen waren „Fehler“
Im Falle von in Gewächshäusern der Uni Graz angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen liegt kein Strafbestand vor. Vonseiten der Universität spricht man aber von einem „Fehler, der nicht passieren hätte sollen“.
Versuche vorerst gestoppt
Am vergangenen Wochenende war bekanntgeworden, dass im öffentlich zugänglichen Teil der Gewächshäuser im Botanischen Garten der Karl-Franzens-Universität Graz gentechnisch veränderte Pflanzen kultiviert wurden. Angebaut wurden gentechnisch veränderte Raps-, Tabak- und Arabidopsis-Pflanzen.

Vonseiten der Universität hatte man von einem „Versäumnis“ und einem „definitivem Fehler, der nicht passieren hätte sollen“ gesprochen. Die Versuche seien vorerst gestoppt worden.

Öffentlich zugänglich

Das Institut für Pflanzenwissenschaften der Uni Graz besitze eine ministerielle Berechtigung für ein gentechnisches Labor der Sicherheitsstufe 1 aus dem Jahr 2002, so der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Carl Crailsheim. In diesem dürfen Forschungen, bei denen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik von keinem oder nur einem vernachlässigbarem Risiko für die Sicherheit auszugehen ist, durchgeführt werden.

Spezielle Lüftungsfilter seien nicht notwendig. Vorgeschrieben ist aber, dass die Kultivierungsversuche in einem Bereich, der für unbefugte Personen nicht zugänglich ist, stattfinden. Das war in Graz nicht der Fall – hier waren die Pflanzen nur durch eine Absperrkette vom übrigen Teil des botanischen Gartens getrennt. „Ein klares Versäumnis und ein definitiver Fehler, der nicht passieren hätte sollen“, räumte der Dekan ein.

Kein strafrechtlich relevanter Tatbestand

Laut Staatsanwaltschaft Graz liegt kein strafrechtlich relevanter Tatbestand wegen Umweltgefährdung vor. Die Angelegenheit wird daher zur Prüfung allfälliger verwaltungsrechtlicher Übertretungen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, also das Magistrat Graz bzw. an die Bundespolizeidirektion Graz, weitergeleitet.

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/voitsberg/rosental_an_der_kainach/2792082/gentechnikfreies-vorbild.story

Gentechnikfreies Vorbild
In der Gemeinde Rosental setzt man auf verstärkte Konsumenteninformation, regionale Produkte und auf die Mitarbeit der Bewohner.
Ein Vortrag im Rahmen der „Gesunden Gemeinde“ war der Auslöser: Rosentals Vizebürgermeister August Triebl stiegen die Grausbirnen auf, als er nähere Informationen darüber hatte, was derzeit auf dem Gebiet der Gentechnik geschieht und man nichts oder nur wenig über die Auswirkungen weiß. Und als das Thema im Gemeinderat auf der Tagesordnung stand, wurde einstimmig beschlossen: Rosental soll zu einer gentechnikfreien Zone werden.

„Wir sind die erste Gemeinde im Bezirk Voitsberg, die sich dieses Ziel gesetzt hat und wir wollen Vorbild sein“, so Triebl. Mit den Landwirten, die ihre Betriebe in Rosental haben, wurde gesprochen, sie alle haben sich bereit erklärt, bei dem Projekt mitzumachen. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir einen kleinen Bauernmarkt auf die Beine stellen, bei dem man nur Produkte anbietet, die gentechnikfrei sind“, ist eines der Vorhaben, die Triebl für die nächste Zeit ins Auge gefasst hat. Außerdem will man die Bevölkerung sensibilisieren und durch Vorträge auf die Problematik aufmerksam machen. „Es geht auch darum, dass man darauf hinweist, regionale und saisonale Lebensmittel zu kaufen. Es müssen am Heiligen Abend nicht Kirschen oder Erdbeeren auf den Tisch kommen“, meint der Vizebürgermeister.
LYDIA LASUTSCHENKO

http://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/hofgeismar/landwirte-verzichten-gentechnik-1332599.html

Landwirte verzichten weiterhin auf Gentechnik
Hofgeismar. Mit Gentechnik wird auch in Zukunft im Landkreis Kassel nicht angebaut. Schon 2007 hat der Kreistag eine gentechnikfreie Zone angestrebt. „Ein Erfolg ist, dass ein Netzwerk aller gegründet wurde, die gegen Gentechnik sind. Da arbeitet der Landkreis mit dem Schwalm-Eder-Kreis zusammen“, sagt Kreissprecher Harald Kühlborn.

Darin ist inbegriffen, dass Schulkantinen und Freizeiteinrichtungen auf Gentechnik verzichten. „Zudem versucht der Gebietsagrarausschuss den Bauernverband mit einzubeziehen.“ Das sei auf lokaler Ebene gut gelungen.

Für die Landwirte ist Gentechnik kein Thema: „Die Landwirtschaft hat davon keine Vorteile. Deshalb raten wir den Landwirten auch davon ab“, sagt Reinhard Rudolph, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Hofgeismar. Das Risiko sei zu groß und der Verbraucher wolle keine genetisch veränderten Lebensmittel.

Im Landkreis gibt es laut Regierungspräsidum Gießen (RPGI) derzeit keine Gentechnikflächen. Als Überwachungsbehörde ist dieses hessenweit zuständig. „Man unterscheidet zwei Anbauverfahren“, sagt Dr. Jens Gerlach, Dezernent im RP. Einmal gäbe es den räumlich und zeitlich begrenzten Versuchsanbau gentechnisch veränderter und zur kommerziellen Vermarktung noch nicht zugelassener Pflanzen, die so genannte Freisetzung. Diese brauche eine Genehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), finde aber derzeit im Landkreis nicht statt. Zudem lägen keine Anträge für solche Freilandversuche in Nordhessen vor. „Im zweiten Fall kann ein Landwirt gentechnisches Saatgut, das eine Genehmigung zum Inverkehrbringen besitzt, uneingeschränkt anbauen, muss diesen Anbau vorab aber dem BVL mitteilen.“ Die veröffentlicht in einem Standortregister, wo aktuell gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.

Laut Kühlborn warte man momentan darauf, dass die EU die Entscheidung an die Regionen übertrage. Dann könnte Hessen auch verbindlich entscheiden, ob es eine gentechnikfreie Zone bleibt.

Von Julia Mohr

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Pharma-Geschäfte…

Wie unsere Regierung uns belügt 1-5 Dr. Rath

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http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-ebersberg/rekordmais-soll-boden-nicht-schaden-1332452.html

Rekordmais soll Boden nicht schaden
Landkreis Ebersberg – Den einen ist er zu teuer, die anderen beurteilen seinen wachsenden Anbau im Landkreis kritisch. Über dessen Wachstum selbst kann sich heuer jedenfalls kein Landwirt beschweren. Der Mais wächst derzeit rekordverdächtig.

„Diese Wuchshöhe ist nicht auf Gentechnik zurückzuführen“, sagt Petra Melchior, Pflanzenbauberaterin am Amt für Landwirtschaft in Ebersberg. Im Gegenteil: Dass der Mais heuer so gut gedeihe, sei auf die Witterung und die züchterische Leistung der vergangenen Jahre zurückzuführen und ein Beweis dafür, „dass wir die Gentechnik nicht notwendig brauchen, um immense Wuchsleistung zu erzielen“. In diesem Jahr erreichen die Silomaispflanzen selten gesehene Höhen. Der Schub ist sehr willkommen: Die Nachfrage nach der Pflanze wird gleichzeitig angeheizt durch den Bedarf der Biogasanlagen im Landkreis nach gärfähigem Material.

Grundsätzlich sei es verboten, gentechnisch verändertes Saatgut auszubringen, erläutert Melchior. Aber: „Ich weiß nicht, ob da am Feld Stichproben gemacht werden.“ Untersucht werde jedoch das Saatgut.

Dass zuviel Maisanbau negative Folgen mit sich bringen kann, bestätigt Melchior. „Bei Monokultur breiten sich Schädlinge aus“, sagt sie. Auch auf den Boden selbst hat der Anbau Auswirkungen: „Es kann zu vermehrter Erosion kommen.“

Die Abtragung von Mutterboden bei Starkregenfällen ist auch im Landkreis Ebersberg zu beobachten. Um ihr entgegenzuwirken wurde gegen den Widerstand des Bauernverbandes das Erosionskataster eingeführt. Aber auch dieses Regelwerk kann nicht verhindern, dass bei hohen Niederschlägen abgeschwemmter Mutterboden in den Gewässern des Landkreises landet.

Josua Leistner vom Landesamt für Landwirtschaft, sagt dazu: „Das Erosionskataster ist eingeführt worden, um in Hanglagen und erosionsgefährdeten Flächen die Erosion zu verhindern. Und das wird kontrolliert.“

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Auflagen hält? „Dann werden ihm die Subventionen gestrichen“, so Leistner. Zuerst ein Prozent, dann drei Prozent dann fünf Prozent weniger. „Bei der dritten Wiederholung bis zu 75 Prozent“. Gerechnet wird immer zwei Jahre hintereinander. Leistner räumt aber ein: „Verhindern kann man durch eine Blitzampel auch nicht, dass Leute bei Rot drüberfahren.“ Wer seine Verpflichtungen nicht einhalte, dem würden aber die Direktzahlungen und die Suventionen gekürzt. „Mit Mulchsaat ist der Anbau sicherlich kein Problem“.

Der Bauernverband sah sich im Vorfeld der Einführung des Erosionskatasters im vergangenen Jahr gegängelt und argumentierte so: „Der Schutz des Bodens liegt in unserem eigenen Interesse. Wir wollen dem auch weiterhin durch Maßnahmen, wie z. B. Mulchsaat, auf freiwilliger Basis Rechnung tragen und erwarten dazu die Unterstützung der staatlichen Beratung.“ Eine weitere Ausweisung von Schutzgebieten sei kontraproduktiv, wurde damals argumentiert, zumal hier gemäß der bayerischen, deutschen und europäischen Salamitaktik weitere Einschränkungen zu befürchten seien. Zudem stünden die Überlegungen zum Erosionskataster eklatant den Versprechungen der Politik entgegen, Bürokratie abzubauen.

Mit der am 21. April 2011 in Kraft getretenen Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung unterliegen auch Tümpel und andere vergleichbare Feuchtgebiete im Landkreis dem Beseitigungsverbot. Werden solche Landschaftselemente unerlaubt beseitigt, hat dies Kürzungen der Zahlungen zur Folge.

Von Michael Seeholzer

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