– Filmtipp: Endlich eine Dokumentation, die sich kritisch mit dem WWF auseinandersetzt!
Der Pakt mit dem Panda: Heute, Mittwoch, 22. Juni 2011, 23.30 Uhr im ARD
Ein ganzes Jahr arbeitete der Dokumentarfilmer Wilfried Huismann an einem Film, der das grüne Bild des WWF entzaubern wird. Hinter der Öko-Fassade entdeckte der Autor während seiner Dreharbeiten weltweit Geschichten voller Sprengkraft.
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,0suwq2mshunzgo89~cm.asp
– Der „Spiegel“ gilt als Systemmedium schlechthin. Umso mehr überrascht der Titel dieser Ausgabe. Der Euro war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ist es wirklich bald soweit? Im Anhang wieder einmal das Formular für die Unterstützungserklärung zum EU-Austrittsvolksbegehren – diese wäre auf der zuständigen Gemeinde/beim Bezirksamt zu unterschreiben. Ca. 3.000 von rund 8.000 nötigen Unterschriften fehlen noch, dann kann das Volksbegehren stattfinden.
www.spiegel.de
Unterstuetzungserklaerung – Volksbegehren EU-Austritt PDF
—
Der Film „WATER MAKES MONEY – Wie private Konzerne mit Wasser Geld machen“ wird nun definitiv am
Mittwoch, dem 22.3.2011 um 20:15 auf ARTE gezeigt (Wiederholung Donnerstag, 24.3. 10:05).
Nichts Außergewöhnliches sollte Frau/Mann denken – doch weit gefehlt!
Die für ihre Praktiken bei der Privatisierung unseres Lebenselixiers Wasser im Film kritisierten Globalplayer VEOLIA und dessen Zwillingskonzern SUEZ versuchen alles, um dessen Verbreiten zu behindern: SUEZ „Patron“ Gérard Mestrallet ruft bei der ARTE- Präsidentin Véronique Cayla an und verlangt die Absetzung der Sendung – der Chef eines Milliarden schweren Weltkonzerns hat nichts wichtigeres zu tun! Und VEOLIA erhebt vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht Klage gegen den Film wegen Verleumdung!
Nein, selbstverständlich ist es nicht, dass ARTE und seine Präsidentin trotz des großen Drucks hinter WATER MAKES MONEY und dem Sendetermin am 22.3.2011 um 20:15 stehen! Es ist mutig und vorbildlich! ARTE hat noch einmal jedes Detail im Film jede Aussage genauestens überprüft. Und nach einer nochmaligen juristischen Expertise durch den Justitiar des Senders hat ARTE sich entschieden, das Risiko, als Verbreiter des Films mitangeklagt zu werden, auf sich zu nehmen! Dies stärkt den Filmautoren mächtig den Rücken in der künftigen juristischen Schlacht mit Veolia.
Ein Sieg der Pressefreiheit!
WATER MAKES MONEY – Wie private Konzerne aus Wasser Geld machen
Ein „Film von unten“ – vorfinanziert von vielen hundert SpenderInnen. Von denen, die diesen Film nutzen, um aufzuklären, um Mut zu machen!
Machen Sie nun auch ARTE Mut!
Der Sendetermin am 22.03.2011 um 20h15 hat viele, viele Zuschauer verdient!
Wir leben in einer Medienlandschaft, in der es kaum ein Sender noch wagt, kritische Filme über die hierzulande mächtigen Globalplayern zu zeigen.
Da stärkt jeder Zuschauer, jeder Leserbrief, jeder Pressebericht die aufrechten Redakteure, die den Aufklärungsauftrag der Sender noch nicht vergessen haben!
(Termintipps ohne Gewähr!! GDEU)
—
Kadenbach beharrt auf GVO-Anbauverbot in Österreich
Utl.: EU muss Wunsch der Bevölkerung nach gentechnikfreien Lebensmitteln respektieren =
Wien (OTS/SK) – Beim heutigen EU-Umweltministerrat in Luxemburg
ist ein Fortschrittsbericht über das nationale Anbauverbot von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Thema. „Derzeit haben die
Mitgliedstaaten dem Rat kein Mandat gegeben, diese Gesetzgebung
weiterzuverhandeln. Im Europäischen Parlament haben wir uns aber im
Umweltausschuss schon klar für ein subsidiäres Anbauverbot
ausgesprochen. Ich erwarte hier vom Rat ein Vorankommen, dass Länder
über ein GVO-Anbauverbot in ihrem eigenen Mitgliedstaat bestimmen
können. Damit könnte Österreich mit solider Rechtsgrundlage
gentechnikfrei bleiben, vor allem, was den Anbau betrifft“, sagt die
SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach am Dienstag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****
Als Volksvertreterin im EU-Parlament sei es ihr ein besonderes
Anliegen, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. „Und die
Konsumentinnen und Konsumenten lehnen nun einmal klar Gentechnik in
Lebensmitteln ab. Daher sollen Barroso und die Mitgliedstaaten das
respektieren, auch wenn Gentech-Produzenten dazu eine andere Meinung
haben“, so Kadenbach, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen,
Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. (Schluss) bj/mp
Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
markus.wolschlager@europarl.europa.eu
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
—
Pirklhuber: Berlakovich muss Gentech-Futter für AMA-Produkte stoppen
Utl.: Grüne zu EU-Agrarministerrat: Staaten brauchen endlich solide Rechtsgrundlage für Gentech-Verbote =
Wien (OTS) – Die von der EU-Kommission vor drei Jahren
präsentierte Initiative für nationale Gentech-Anbauverbote ist heute
im EU-Umweltministerrat. „Wir brauchen eine solide Rechtsgrundlage
für Anbauverbote von Gentech-Pflanzen. Die EU-Kommission muss sich
endlich gegen die Gentech-Lobbyisten im Interesse der europäischen
Lebensmittelsicherheit durchsetzen“, fordert Wolfgang Pirklhuber,
Landwirtschaftssprecher der Grünen.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres ist die Initiative der Grünen
von den Regierungsparteien aufgenommen worden, so dass im Ständigen
EU-Unterausschuss eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den
Rat und die Kommission verabschiedet werden konnte. Darin wird der
Vorschlag der Kommission, die Zuständigkeit zur Entscheidung über den
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) den
Mitgliedstaaten zu überlassen, unterstützt. Im Sinne des
Vorsorgeprinzips sollen jedoch auch Argumente des Gesundheits- und
Umweltschutzes sowie sozioökonomische Faktoren und der Schutz der
Biodiversität als Gründe für Anbauverbote akzeptiert werden. Ferner
wird die Kommission aufgefordert, eine verbindliche Regelung im
Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten möglichst
bald in Kraft treten zu lassen. Auch sollen die EU-Mitgliedstaaten in
die Lage versetzt werden, strikte Vorkehrungen zu treffen, um die
Gefahr einer Kontaminierung der Umwelt sowie der konventionellen und
biologischen Landwirtschaft durch gentechnisch veränderte Organismen
zu verhindern. „Bei diesem Anliegen herrscht Einigkeit in Österreichs
Politik. Minister Berlakovich hat hier unsere vollste Unterstützung“,
so Pirklhuber weiter.
„Gentechnik ist eine Risikotechnologie. Wir brauchen sie nicht und
auch die KonsumentInnen wollen sie nicht. In Österreich würde der
Anbau dieser Konstrukte die Biolandwirtschaft massiv in Gefahr
bringen. Die Gefährdung dieses ökologischen Zukunftsmarktes muss in
Europa ein ausreichendes Argument für ein Verbot von
Gentech-Pflanzen sein“, meint Pirklhuber.
„Minister Berlakovich ist aber auch in Österreich gefordert, gegen
die Gentechik einzuschreiten. Wir importieren jedes Jahr mehr als
500.000 Tonnen Soja-Futtermittel, diese bestehen zu mehr als 80
Prozent aus Gentechnik-Pflanzen. Dennoch ist dieses Futter
AMA-Gütesiegel-tauglich. Es ist ein Skandal, dass die KonsumentInnen,
die sich auf das österreichische Qualitätssiegel verlassen, durch die
Hintertür Gentechnik auf den Teller bekommen. Diesen Missstand kann
und muss der Minister endlich beenden und grünes Licht für ein
österreichweit einheitliches Gütesiegelgesetz für Lebensmittel
geben“, fordert Pirklhuber.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
presse@gruene.at
—
http://www.neues-deutschland.de/artikel/200250.kein-kurzer-prozess.html
von Hendrik Lasch, Magdeburg 21.06.2011 / Wirtschaft
Kein kurzer Prozess
Berufungsverhandlung nach Feldbefreiung in Gatersleben dauert an
Das Berufungsverfahren gegen drei »Feldbefreier« in Magdeburg zieht sich in die Länge – auch, weil die Gentechnik-Gegner einen Stellvertreterstreit führen. Ihrer Meinung nach hätte der Feldversuch, den sie störten, nie genehmigt werden dürfen.
Die Gentechnik-Lobby hat dazugelernt. Bevor am Landgericht Magdeburg die Berufungsverhandlung gegen drei »Feldbefreier« fortgesetzt wird, die im April 2008 in Gatersleben ein Feld mit Genweizen zerstörten, wird vorm Gerichtstor nicht nur ein Transparent der Initiative »Gendreck weg« hochgehalten. Auf einem zweiten Transparent wird auch für »Grüne Vernunft gegen Feldzerstörung« geworben – von einem Verein, der »Skepsis gegen grüne Gentechnik abbauen« will und mit dem Ex-FDP-Abgeordneten Uwe Schrader den gleichen Vorsitzenden hat wie die Lobbyvereinigung InnoPlanta.
Im Gerichtssaal kann der Verein kaum Skepsis abbauen; im Publikum dominieren die Anhänger der drei »Feldbefreier«, die sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Aschersleben wehren. Dort waren Ende 2010 sechs Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie in einer nächtlichen Aktion auf einem Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) auf einer Fläche von 250 Quadratmetern gentechnisch veränderte Weizenpflanzen zerstört hatten.
Während die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigung sieht, berufen sich die Aktivisten auf rechtfertigenden Notstand: Der Genweizen sei direkt neben den Feldern der Gaterslebener Genbank ausgesät worden, in der viele und seltene Sorten aufbewahrt werden. Das Amtsgericht hatte moderate Geldstrafen verhängt. Gegen das Urteil waren alle sechs Angeklagten und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen; letztlich hielten diese jedoch nur drei Aktivisten aufrecht.
Im Berufungsverfahren spielt zumindest ein Angeklagter auf Zeit: Er stellte zunächst einen Befangenheitsantrag und monierte gestern nach dessen Ablehnung fehlende Möglichkeit zur Akteneinsicht, weshalb die Verhandlung bis zum 7. Juli ausgesetzt wurde. Daneben versuchen die »Feldbefreier« durch Fragen an die als Zeugin geladene IPK-Versuchsleiterin, die Legitimität des Feldversuchs und damit das Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft in Zweifel zu ziehen. Wären Klagen gegen den Genehmigungsbescheid möglich gewesen, hätte dieser höchstwahrscheinlich keinen Bestand gehabt, sagte Rechtsanwältin Karin Brockmann. Ein solches Klagerecht für Umweltverbände gebe es in Deutschland aber nicht: »Deshalb müssen wir die Auseinandersetzung jetzt hier führen.« Ob es angesichts der sehr grundsätzlichen Fragen am 7. Juli zu einem Urteil kommt, ist zweifelhaft.
Neben der Berufung im Strafverfahren läuft auch ein Prozess um Schadenersatz, der schon durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gegangen und jetzt wieder beim Landgericht Magdeburg anhängig ist. Bisherigem Urteil zufolge müssen die Feldbefreier grundsätzlich zahlen, allerdings wohl weniger als die vom IPK zunächst geltend gemachte Summe von 170 000 Euro. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
—
Berufungsprozess gegen Feldzerstörer verzögert sich weiter
20.06.11 | 12:47 Uhr Das Urteil im Berufungsprozess gegen drei Gentechnik-Gegner wegen einer Feldzerstörung in Gatersleben am 21. April 2008 lässt auf sich warten. Das Verfahren am Landgericht Magdeburg wurde am Montag nach nur zweieinhalbstündiger Verhandlung erneut unterbrochen, nachdem ein Verteidiger mangelnde Möglichkeiten zur Akteneinsicht beklagt hatte.
Magdeburg (dapd-lsa). Es soll nun am 7. Juli mit der Vernehmung einer Zeugin fortgesetzt werden. Ob dann ein Urteil fällt, ist nicht absehbar.
Wegen der nächtlichen Feldzerstörung, die sich gegen einen Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Weizen am Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben richtete und bei der Pflanzen auf einer Fläche von 250 Quadratmetern zerstört wurden, waren im November 2010 sechs ‚Feldbefreier‘ vom Amtsgericht Aschersleben wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Gegen das Urteil waren alle Angeklagten und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, hatten diese aber später teilweise zurückgezogen. Übrig blieben drei Angeklagte, deren Berufung seit Anfang Juni in Magdeburg verhandelt wird.
Die Angeklagten vertreten die Ansicht, dass mit der Freisetzung der genveränderten Pflanzen in unmittelbarer Nähe zur Genbank in Gatersleben eine Gefahr für Leib und Leben bestanden habe. Sie bezweifeln, dass die Genehmigung des Freilandversuches rechtmäßig war. Zudem führen sie als Argument an, dass sich die Staatsanwaltschaft auf kein öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung berufen könne.
Parallel zum Strafverfahren läuft ein zweites Verfahren, in dem der Feldbetreiber Schadenersatz von den sechs Aktivisten fordert. Dieses ging durch mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof und ist nun wieder beim Magdeburger Landgericht anhängig. Ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest.
dapd