Nachrichten-Meddle wie noch nie

http://www.agrarheute.com/mon810-eu-gerichtshof

29.03.2011
MON810: EU-Gerichtshof stellt Anbauverbot in Frage

Brüssel – Das Anbauverbot für MON810 in Frankreich steht auf der Kippe: Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union hat die Grundlage des Verbotes in Frage gestellt.

Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union zweifelt die gesetzliche Grundlage des Anbauverbotes für MON810 in Frankreich an.

Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union stellte kürzlich die gesetzliche Grundlage des Anbauverbotes für gentechnisch veränderten Mais der Linie MON810 in Frankreich in Frage. Nach seiner Ansicht haben die Franzosen ihr Verbot mit einer veralteten Richtlinie begründet.
Schaden muss mit einiger Wahrscheinlichkeit eintreten

Nach Ansicht des Generalanwalts gilt einzig und allein die Verordnung (EG) 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel für den MON 810. Danach hätte Frankreich zunächst die Kommission auffordern müssen, den GV-Mais zu verbieten. Außerdem reicht laut dem Generalanwalt ein hypothetisches Risiko für die Gesundheit und Umwelt nicht für ein Verbot. Der Schaden müsse auch mit einiger Wahrscheinlichkeit eintreffen, so die Argumentation. Folgt der Europäische Gerichtshof seinem Generalanwalt, muss Frankreich sein Anbauverbot aufheben.

http://orf.at/#/stories/2050202/

Klonfleisch wird nicht gekennzeichnet

Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere können auch künftig ohne Kennzeichnung in Europas Supermärkten verkauft werden. Gespräche zwischen EU-Mitgliedsstaaten, Europaparlament und EU-Kommission über neue Regeln für Klonfleisch scheiterten in der Nacht auf heute.

Somit werde es keine überarbeitete Regelung für neuartige Lebensmittel geben, teilte das Europaparlament in Brüssel mit. In der EU werden derzeit geklonte Tiere selbst nicht zu Lebensmitteln verarbeitet. Es kann aber sein, dass sich Produkte von Klontiernachfahren im Handel befinden.


From: Joyce Moewius [mailto:moewius@boelw.de]
Sent: Monday, March 28, 2011 10:35 AM
To: Pressestelle BÖLW e.V.
Subject: Pressemitteilung: BÖLW-Petition: Agro-Gentechnik verhindern, Zulassung stoppen!

BÖLW-Petition: Agro-Gentechnik verhindern, Zulassung stoppen!

In einer öffentlichen Petition fordert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für ein Zulassungsverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen. „Der Anbau nicht ausreichend sicherheitsbewerteter Gen-Pflanzen ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt und muss endlich gestoppt werden!“, fordert Felix Prinz zu Löwenstein, Petent und Vorstandsvorsitzender des BÖLW. Die Industrie hat in Brüssel für 28 Gentechnik-Pflanzen Anbauzulassungen beantragt. Drei Pflanzen stehen unmittelbar vor der Zulassung.

Hauptkritikpunkt der Petition ist die mangelhafte und unzureichende Prüfung gesundheitlicher, ökologischer und sozio-ökonomischer Risiken der Gen-Pflanzen im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens. Bei den Prüfverfahren der zuständigen europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fehlen unabhängige Untersuchungen zu Langzeiteffekten der Gen-Pflanzen auf Umwelt und Gesundheit ebenso wie eine sozio-ökonomische Bewertung. „Grundlage für die Prüfung der Gen-Pflanzen sind vor allem die Berichte der Antrag stellenden Unternehmen, nicht jedoch unabhängige Studien. Das ist keine vertrauenswürdige wissenschaftliche Bewertung!“, so Löwenstein. Unabhängige Studien werden von den Unternehmen verhindert, da sie kritischen Wissenschaftlern den Zugang zu ihrem patentierten Saatgut verwehren. „Die Bundesregierung muss sich deshalb in Brüssel entschieden gegen die Zulassung weiterer Gen-Pflanzen wenden.“

Bis zum 19. April müssen 50.000 Bürgerinnen und Bürger die Petition zeichnen. Dann kann der BÖLW das Thema im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages selbst vortragen und der Ausschuss muss es öffentlich diskutieren. „Die Bevölkerung steht hinter uns. Umfragen zeigen immer wieder, dass der Großteil der Deutschen keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller möchte.“, weiß Löwenstein. Er fordert deshalb alle, die diese Meinung teilen auf, ihrer Haltung eine Stimme zu geben und die Petition zu unterzeichnen. Für den Fall, dass ein Zulassungsstopp auf EU-Ebene nicht durchsetzbar ist, fordert der BÖLW von der Bundesregierung, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Anbau in Deutschland auf nationaler Ebene zu verbieten.

Alle Infos zur Petition finden Sie unter http://www.boelw.de/petition

2148 Zeichen
Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten.
Ansprechpartner: Dr. Felix Prinz zu Löwenstein 0171 3035686

Mit besten Grüßen aus Berlin,

Joyce Moewius

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Marienstr. 19-20
10117 Berlin
Tel.: 030-28482-307
Fax: 030-28482-309

moewius@boelw.de
www.boelw.de

Doppelvortrag von Dr. Ruediger DAHLKE
Mo 23. Mai 2011 18h30
Mattersburg
Kulturzentrum Wulkalände 2
„Das Schattenprinzip“ „Krise als Chance“
Vorverkauf: €22,-              Abendkasse: €28,-

Kartenvorverkauf
Avalon, Hauptstraße 3, 7000 Eisenstadt 02682/90311

Support the Arab peoples in struggle
No to the bombardment of Libya!

From Tunisia and Egypt, to the Yemen and Syria, passing through Bahrain and Saudi Arabia, the people are rising up en masse to bring down authoritarian dictatorial regimes. For more than a month now, hundreds of thousands of Libyans peacefully have been taking to the streets  calling for the end of the Ghadafi regime.

The Ghadafi was deaf to these calls and opted for the worst case scenario. The responsibility for the deaths and the blood shed in Libya lies on his shoulders. By choosing to bombard villages and massacre civilian populations, the regime itself has provided the opportunity Western Imperialism has been waiting for to try to regain the upper hand in the region.

Today, France, the United States, Canada and Great Britain are engaged in an operation to invade Libya After weeks of watching the Libyan people being massacred and carefully avoiding organizing the international pressure that would have been necessary to escape the deadlock, they now pass themselves off as the saviors.
The first bombardments of Libyan infrastructure in Tripoli and elsewhere have already begun. The Western bombers will continue until they can either prepare an occupation of Libya under the banner of the UN, or, even better, choose and impose the members of the opposition who will be most favorable to Western interests.
This military operation in Libya, also serves as a distraction,  as the repression continues in the Yemen, Bahrain and beyond.

Via Campesina calls for the will of the people to be respected.
Via Campesina calls for an immediate halt to Western military intervention.
Via Campesina calls on everyone to mobilize for a peaceful solution to the crisis in Libya.

http://orf.at/#/stories/2049901/

Nowotny: Einlagensicherung bleibt

Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny ist für eine Beibehaltung der bestehenden Einlagensicherung für Sparguthaben bei Banken. Ein Selbstbehalt für Sparer sei „nicht der richtige Weg“, sagte Nowotny heute in der ORF-„Pressestunde“ und widersprach damit einem Zeitungsbericht, wonach sich der Nationalbank-Chef für einen solchen Selbstbehalt ausgesprochen haben soll.

Er habe vor Tiroler Bankern lediglich referiert, dass es innerhalb des Sektors eine Diskussion über einen solchen Selbstbehalt gebe, erklärte Nowotny. Man müsse Anlegern aber klarmachen, dass hoch verzinste Anlageformen immer auch mit hohen Risiken verbunden seien.

Problembanken Hypo und Kommunalkredit

Die Situation der österreichischen Großbanken und auch der meisten mittleren und kleinen Banken sei völlig problemlos, sagte Nowotny. Auch der Abschreibungsbedarf in Osteuropa sei geringer geworden, nicht zuletzt durch den Einsatz der Politik.

Probleme gebe es lediglich bei zwei Banken – der Hypo Alpe Adria Bank und der Kommunalkredit. Die Kommunalkredit „ist auf einem guten Weg“, bei der Hypo sei es notwendig, „eine massive Restrukturierung“ durchzuführen. Aber da sei noch der Prozess im Gange, „die volle Information über sämtliche Aspekte“ aller Geschäfte zu bekommen.

Krise „im Griff“

Die Finanz- und Bankenkrise „haben wir im Wesentlichen im Griff“, so der Nationalbank-Chef, auch die Krise der Realwirtschaft sei überwunden. Aber die Krise im Bereich der öffentlichen Finanzen sei noch nicht überwunden und es bestehe die Gefahr einer Rückkoppelung auf den Bankenbereich.

Die aktuelle Teuerungsrate – im Februar waren es drei Prozent – „ist aus unserer Sicht deutlich zu viel“, sagte Nowotny. Schuld daran seien die gestiegenen Energiepreise, aber „das ist etwas, was wir als Notenbank nicht unmittelbar beeinflussen können“.

Liebe Mitkämpferinnen & Mitkämpfer
für ein gentechnikfreies Österreich!

Das ist eine Mega-Zeitbombe, die voraussichtlich erst im Sommer – wenn alle auf Urlaub sind – platzen wird. Denn falls das Urteil des EuGH so ausfällt wie immer – nämlich zu Gunsten der Konzerne – dann können wir uns auch in Österreich unser nationales Anbauverbot abschminken, und unsere viel gerühmte Öko-Landwirtschaft landet auf dem Misthaufen der Geschichte!

Das ist eine sehr gefährliche Situation, mir der wir uns alle rechtzeitig und ausgiebig beschäftigen und dann entsprechende Aktionen setzen sollten. Andernfalls wären all unsere Bemühungen der vergangenen 25 Jahre – einschließlich jener der “Krone” – vergebens gewesen …

Liebe Grüße
Kary Nowak
BIONIERE Österreichs
Mobil 0699 1303 3030
http://www.bioniere.org

Proplanta ®  |  25.03.2011  |
EuGH: Nationale Anbauverbote für Gentechnik-Mais MON810 rechtlich fragwürdig

Aachen – Das von der französischen Regierung verhängte Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais MON810 ist möglicherweise mit europäischen Rechtsvorschriften nicht vereinbar.

Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten, das am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt wurde. Dort wird über mehrere Klagen gegen das in einigen EU-Ländern, darunter auch Deutschland, geltende MON810-Anbauverbot entschieden.

In Frankreich sind mehrere Gerichte mit Klagen gegen das Ende 2007 von der Regierung verhängte Anbauverbot für den in der EU seit 1998 zugelassenen gentechnisch veränderten Mais MON810 befasst. In den Verfahren wurden verschiedene grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären soll. Am 22. März 2011 legte Generalanwalt Paolo Mengozzi sein Schlussgutachten vor.

Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich im Sommer verkünden. Zwar ist er dabei nicht an die Ausführungen des Generalanwalts gebunden, folgt diesen jedoch in den meisten Fällen.

Frankreich hatte sich beim Erlass des Anbauverbots von MON810-Mais auf eine „Schutzklausel“ in den europäischen Rechtsvorschriften berufen. Danach kann ein Mitgliedsstaat Sofortmaßnahmen ergreifen, wenn er aufgrund neuer Informationen „berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass ein GVO eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.“ Frankreich hatte das Verbot, ähnlich wie Deutschland ein Jahr später, mit  einzelnen wissenschaftlichen Untersuchungen begründet, in denen sich Hinweise auf solche Gefährdungen fanden. In keinem Fall sind solche Anhaltspunkte bisher bestätigt worden.

Generalanwalt Mengozzi stellt in seinem Gutachten klar, dass allein ein „hypothetisches Risiko einer Schädigung“ nicht ausreicht, um eine Sofortmaßnahme zu begründen. Es müsse vielmehr festgestellt werden, dass „eine nicht unbedeutende Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Schäden besteht“.

Vor allem aber weist Mengozzi darauf hin, dass die nationalen Regierungen die Schutzklausel nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen dürfen. Wenn es neuere Erkenntnisse gebe, die einen sofortigen Erlass von Schutzmaßnahmen erfordern, müsse ein Mitgliedsstaat zunächst die Kommission anrufen. Erst wenn diese trotz der Aufforderung nicht tätig werde, könne eine Mitgliedsstaat einseitige Maßnahmen anordnen. Diese könnten jedoch nur vorläufig sein. Es sei nicht zulässig, eine Sofortmaßnahme wie das MON810-Verbot über Jahre aufrechtzuerhalten, ohne die Wahrscheinlichkeit eines Schadens zu belegen.

Frankreich hatte das MON810-Verbot erlassen, ohne die EU-Kommission zuvor zu informieren. Folgt der EuGH dem Gutachten des Generalanwalts, könnten die nationalen Anbauverbote fallen.

Bereits 2007 hat Monsanto die Neuzulassung von MON810-Mais beantragt. Nach geltenden Rechtsvorschriften war die 1998 erteilte Erstzulassung ausgelaufen. Inzwischen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die wissenschaftliche Begutachtung abgeschlossen und dabei auch neuere wissenschaftliche Untersuchungen zu möglichen Gefährdungen durch MON810-Mais berücksichtigt.

Sollte die Neuzulassung erteilt werden, dürften damit auch die Gründe für die nationalen Anbauverbote in Frankreich, Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten entfallen. (TransGen)

http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Pflanze/EuGH-Nationale-Anbauverbote-fuer-Gentechnik-Mais-MON810-rechtlich-fragwuerdig_article1301061858.html

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