Neuer Film im Kino:
http://www.youtube.com/watch?v=-YRKvU2eZp4
—
http://www.agrarheute.com/mon810-386081
MON810 bleibt umstritten: Honig mit GVO-Pollen nicht verkehrsfähig?
Luxemburg/Berlin – Die gentechnisch veränderte Bt-Maissorte MON810 bleibt ein Brennpunkt im Gentechnikstreit. Schweizer Wissenschaftler halten ihren Vorwurf der schädlichen Wirkung des Bt-Proteins auf Nicht-Zielorganismen aufrecht.
Zugleich vertritt der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Yves Bot, die Auffassung, Honig mit MON810-Pollen bedürfe einer gentechnikrechtlichen Zulassung.
Der Generalanwalt legte gestern (9.2.11) seinen Schlussantrag im Rechtsstreit zwischen dem bayerischen Imker Karl Heinz Bablok und dem Freistaat Bayern vor. Bablok hatte gemeinsam mit weiteren Mitstreitern das Land verklagt, weil er 2005 in seinem Honig DNA und Proteine von MON810-Mais fand. Diese Maislinie von Monsanto wurde in 500 Metern Entfernung von Babloks Bienenstöcken auf landeseigenen Flächen zu Forschungszwecken angebaut.
EuGH soll über ‚wesentliche Beeeinträchtigung‘ durch transgenen Pollen entscheiden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage im November 2009 dem Luxemburger Gerichtshof vor. Der EuGH sollte die Frage beantworten, ob transgener Pollen in Imkereiprodukten eine „wesentliche Beeinträchtigung“ der Produkte darstelle, so dass ihr Inverkehrbringen zulassungspflichtig sei.
Generalanwalt Bot ist der Auffassung, das Vorhandensein des MON810-Pollens in Honig löse – selbst in äußerst geringen Mengen – eine Zulassungspflicht aus (Rechtssache C-442/09). Dabei sei es unerheblich, ob das gentechnisch veränderte Material absichtlich oder unabsichtlich in den Honig gelangt sei. Ein Lebensmittel, das Material einer gentechnisch veränderten Pflanze enthalte, sei immer als „aus GVO hergestellt“ zu bewerten.
Der Schlussantrag des Generalanwalts ist für den EuGH zwar nicht bindend. In der Regel folgen die Richter jedoch dem Entscheidungsvorschlag. Das Urteil wird im Frühjahr erwartet.
Verbraucherschutzministerium veranstaltet nicht-öffentliches Fachgespräch zur Bt-Linie
Zurzeit darf Bt-Mais der Linie MON810 in Deutschland nicht angebaut werden, obwohl die EU den Anbau 1998 genehmigte. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ordnete im April 2009 das Ruhen der Zulassung an.
Anlass war unter anderem eine wissenschaftliche Studie, in der Dr. Angelika Hilbeck von der ETH Zürich unter Laborbedingungen schädliche Auswirkungen des Bt-Proteins auf Nicht-Zielorganismen feststellte.
Das BVL lud die Biologin gestern zu einem nicht-öffentlichen Fachgespräch nach Berlin. Eingeladen waren auch Wissenschaftler um Dr. Jörg Romeis von der Schweizer Forschungsanstalt Agroscope, die die Hilbeck-Studie anzweifeln. In der Anhörung hielt Hilbeck ihre Bewertung des Bt-Proteins jedoch aufrecht. Nach eigenen Angaben arbeitet die Wissenschaftlerin an neuen Wiederholungen, welche ihre bislang vorgelegten Versuchsergebnisse bestätigen. Eine wissenschaftliche Publikation der Resultate steht noch aus. Das BVL machte keine Angaben zu Inhalt und Verlauf der Anhörung.
Nach Darstellung einer BVL-Sprecherin gibt es keine Frist, um über ein eventuelles Wiederaufleben der Anbaugenehmigung für MON810 zu entscheiden.
Standortregister: Elf Flächen zur MON810-Aussaat verzeichnet
Gentechnik-Kritiker hatten die Befürchtung geäußert, die Anhörung diene der Vorbereitung einer Wiederzulassung. Sie verwiesen auf das öffentliche Standortregister des BVL. Darin sind elf Flächen zur Aussaat von MON810 in diesem Frühjahr verzeichnet. Die Eintragung steht jedoch unter Vorbehalt. Solange die Zulassung der Maislinie ruht, ist ein Anbau illegal. Die Anmelder sichern sich durch den Eintrag lediglich die Option, den Mais anbauen zu dürfen, falls die Zulassung wieder erteilt wird. Geplante Standorte müssen nämlich drei Monate vor der Aussaat im Standortregister verzeichnet sein.
Auch 2010 waren Flächen gemeldet worden, die mangels einer Anbauzulassung aber nicht mit dem transgenen Mais bestellt wurden. Von den in diesem Jahr angemeldeten Standorten liegen sechs in Bayern mit zusammen knapp 27 Hektar und fünf in Sachsen mit insgesamt rund 71 Hektar. Ein Anbau in Bayern würde dem erklärten Ziel der Landesregierung widersprechen, den Freistaat künftig gentechnikfrei zu halten.
Dass die wissenschaftliche Anhörung im BVL unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlief, will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht akzeptieren. Die Fraktion hat für die nächste Sitzung des Ernährungsausschusses am 23. Februar einen Bericht der Bundesregierung zu den Ergebnissen des Fachgesprächs beantragt.
Norbert Lehmann
Freier Agrarjournalist